Dr. Jost Eder, Partner bei Becker Büttner Held

"Junge Anwäl­tinnen und Anwälte wollen Fle­xi­bi­lität"

Lesedauer: 6 Minuten

Dr. Jost Eder stieg 2001 bei Becker Büttner Held ein, seit 2007 ist er Partner. Der Experte für Energierecht beschreibt, was die Arbeit in "seinem Laden" ausmacht, wie die Corona-Krise die Arbeitsbedingungen langfristig beeinflusst und verrät, wer ihn zum Jura-Studium und zu BBH gebracht hat.

LTO: Herr Dr. Eder, warum sind Sie Anwalt geworden? 

Dr. Jost Eder: Als Anwalt ist man im direkten Austausch mit Menschen, man hat eine relativ große Gestaltungsmöglichkeit und man trägt Verantwortung – das macht den Beruf für mich so attraktiv. Zu Beginn meines Jurastudiums hatte ich noch den Wunsch, Richter zu werden. Das hat sich dann im Referendariat geändert, die Anwaltsstation hat mir viel besser gefallen als meine Zeit bei Gericht. 

Wie sieht ein typischer Arbeitstag von Ihnen aus? 

Ich steige morgens gegen 8 Uhr in die S-Bahn, bin eine dreiviertel Stunde unterwegs und schaue in der Zeit meine E-Mails durch. Ab 9.00 Uhr bin ich normalerweise fast durchgehend in Besprechungen. Zwischendurch habe ich höchstens zwei bis drei Stunden am Tag, in denen ich mich unmittelbar um Mandate kümmern kann. Meistens mache ich mich zwischen 18.30 Uhr und 19 Uhr auf den Heimweg. So kann ich meine beiden Kinder noch sehen, bevor sie ins Bett müssen. 

Was war bisher das Schönste in Ihrem Berufsleben? 

Ich bin irgendwann aufgewacht und wusste in diesem Moment, dass die Kanzlei mein Laden geworden ist und ich konnte mir nicht mehr vorstellen, irgendwo anders zu arbeiten. Das war noch bevor ich Partner geworden bin. 

Und was das Schlimmste? 

Im Umkehrschluss zu der vorherigen Antwort wäre es sehr schlimm, wenn Becker Büttner Held irgendwann nicht mehr mein Laden wäre. Aber damit rechne ich nicht! 

"Wir sind eine mittelständisch geprägte Kanzlei mit großer Spezialisierung"

Warum haben Sie sich damals für Becker Büttner Held entschieden? 

Das lief über freundschaftliche beziehungsweise familiäre Beziehungen: Der beste Freund meines ältesten Bruders war hier damals als Anwalt angestellt und ist heute Partner. Er hat mich gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, bei BBH zu arbeiten. Das habe ich dann gemacht, erst als Referendar und später während meiner Promotion erst einmal als Anwalt in Teilzeit. 

Warum sollte sich ein Nachwuchsjurist heute für Becker Büttner Held entscheiden? 

Wir bieten die richtige Mischung aus interessanten Themen, Menschen und Rahmenbedingungen. Aber das ist natürlich immer individuell, ob die Kanzlei zu einem passt. Wir sind eine mittelständisch geprägte Kanzlei, die aber eine relativ große Spezialisierung und eine gute Schlagkraft besitzt. Wir sind irgendwas zwischen kleiner Kanzlei, bei der man zweimal pro Woche zum Gericht muss und internationaler M&A-Großkanzlei. 

Wo sehen Sie noch Verbesserungsbedarf? 

Wir haben sicher beim Thema Digitalisierung noch Nachholbedarf, auch wenn wir in der Hinsicht durch Corona einen großen Sprung gemacht haben. Aber was die modernen Arbeitsweisen "out of the box" angeht, könnten wir etwas schneller und technisch besser aufgestellt sein. Auch inhaltlich können wir uns noch verbessern. 

So suchen wir unserem Leitbild entsprechend Anwälte, die neben der reinen Rechtsberatung auch unternehmerisch denken und neue Geschäftsfelder entwickeln. Dies zu vermitteln, fällt uns mit zunehmender Größe und vielleicht auch durch den Altersabstand zu den Berufseinsteigern immer schwerer. Das müssen wir meiner Meinung nach wieder besser machen. 

Sie haben Corona erwähnt, hat sich dadurch Ihre Einstellung zum Thema Homeoffice verändert? 

In den Hochphasen von Corona hat die Hälfte unserer Mitarbeiter von zu Hause aus gearbeitet. Bei uns gibt es aber bestimmte Abläufe, die wir nur vor Ort erledigen können, allein schon deswegen, weil Gerichte nach wie vor vieles per Fax oder Post schicken. Deswegen haben wir eine gewisse Büro-Präsenz aufrechterhalten. Außerdem arbeiten wir sehr viel in Teams und dafür muss man sich austauschen. Das kann man zwar auch digital erledigen, aber es ist einfach nicht ganz dasselbe.  

Und vor Corona, gab es da gar kein Homeoffice? 

Doch, wir haben immer die Möglichkeit eingeräumt, dass man Anlass bezogen von zu Hause aus arbeiten kann. Weil man sich ganz besonders konzentrieren muss oder weil Handwerker kommen. Wir haben aber nicht gesagt, dass jeder einfach zwei Tage im Homeoffice arbeiten darf. Zurzeit überlegen wir, was die Lehren aus Corona sein könnten, denn es hat ja sehr gut funktioniert. Vielleich müssen wir ein ganzes Stück großzügiger sein. Die anwaltliche Arbeit kann man gut von zu Hause aus erledigen, die Ausbildung der jungen Kollegen aber nur begrenzt. Und Sekretariatsarbeiten kann man eigentlich auch nur vor Ort erledigen. Aus Gründen der Gerechtigkeit wollen wir aber nicht, dass alle Anwälte arbeiten können, wo sie wollen, aber die Mitarbeiter aus dem Sekretariat müssen immer in der Kanzlei sein. Deshalb brauchen wir eine generelle Lösung, mit der alle zufrieden sind. 

"Wir haben einen hohen Anteil Teilzeitkräfte im anwaltlichen Bereich"

Arbeitgeber geben gerne mit ihrer "open door policy“ an, wie offen sind die Türen bei Becker Büttner Held im Alltag? 

Wir haben beim Einzug in das Gebäude großen Wert auf Glastüren gelegt, damit man jederzeit sehen kann, ob jemand gerade ansprechbar ist. Zu mir ins Büro kommt bestimmt 20 bis 30 Mal am Tag jemand. Und natürlich darf beispielsweise der Referendar genauso hereinkommen wie der Partner. 

Großkanzleien erwarten von Ihren Anwälten in der Regel, dass sie 50 bis 60 Stunden in der Woche arbeiten, gleichzeitig ist das Thema Work-Life-Balance für Berufseinsteiger heutzutage sehr wichtig. Wie bringen Sie diese entgegengesetzten Interessen bei Becker Büttner Held in Einklang? 

Man bekommt gute Juristen heutzutage ja nur, wenn man auch Teilzeitmodelle anbietet. Das machen wir genauso wie viele andere auch. Wir haben tatsächlich einen hohen Anteil Teilzeitkräfte im anwaltlichen Bereich. Für den Arbeitgeber ergeben sich daraus manchmal ambivalente Gefühle: Einerseits leisten Anwälte in Teilzeit meist sehr viel. Andererseits stehen sie nur begrenzt zur Verfügung, was die Zusammenarbeit manchmal schwierig macht. 

Der Trend in Sachen Arbeitszeit und Work-Life-Balance geht aber gerade in eine andere Richtung. Den jungen Anwälten geht es gar nicht so sehr darum, wie viel sie arbeiten, sondern wie flexibel. Sie wollen eine gewisse Flexibilität und beispielsweise auch mal am Samstagnachmittag arbeiten und dafür am Montag erst gegen Mittag ins Büro kommen. Sie wollen praktisch selbst entscheiden, wann sie arbeiten und wann sie leben. Und das ist für die Arbeitgeber natürlich eine Herausforderung. 

Was ist ihr Ratschlag an junge Menschen, die einmal Anwalt werden möchten? 

Man sollte durch Ausprobieren herausfinden, welcher Anwaltstyp man ist und welche Kanzlei zu einem passt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man Anwalt in einer kleineren Einheit mit vielen Gerichtsverfahren und Auswärtsterminen ist oder, ob man in einer Großkanzlei internationale Transaktionen begleitet. Spätestens im Referendariat sollte man für sich Klarheit darüber gewinnen.  

Was wollten Sie als Kind werden bzw. was würden Sie heute wahrscheinlich machen, wenn Sie nicht Anwalt geworden wären?  

Als ich zehn Jahre alt war, wollte ich unbedingt Jura studieren. Das war aber ein unreflektierter Wunsch, den ich nur hatte, weil mein älterer Bruder, mein großes Vorbild, gerade sein Jura-Studium aufgenommen hatte. Irgendwann verfestigte sich mein Wunsch und so bin ich schließlich Anwalt geworden. 

Was ist Ihre Lieblingsbeschäftigung außerhalb der Juristerei? 

Abgesehen von der Zeit mit meiner Familie ist es definitiv Fußball – aktiv und passiv! 

Ihr Lieblingsverein? 

Mönchengladbach! Ich hoffe sehr, dass sie die Champions League erreichen. 

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