Gründung als Junganwalt

"Anfang mit null Man­danten"

Gastbeitrag von Henrik von Sonnenstein*Lesedauer: 5 Minuten

Als Junganwalt die eigene Kanzlei gründen? Unser Autor Henrik von Sonnenstern* hat es gewagt und war überrascht, wie wenig Informationen zur anwaltlichen Selbstständigkeit zu finden sind. Das will er ändern: ein Erfahrungsbericht.

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele Junganwälte ein No-Go. Ich aber hatte früh die Idee, dass ich später meine eigene Anwaltskanzlei eröffnen möchte. Freunde rieten mir davon ab mit dem Hinweis, es sei zu unsicher und zu viel Arbeit – "selbst" und "ständig". 

Ich wusste aber, dass dieses eigenverantwortliche Anwaltsdasein genau das Richtige für mich ist. Den Entschluss traf ich im Referendariat. An eine Kanzleiübernahme habe ich seinerzeit nicht gedacht. Aufgrund meiner überwiegend "modernen" Tätigkeitsschwerpunkte IT-Recht und Datenschutz bot sich diese Möglichkeit ohnehin nicht an. 

Meine Entscheidung überprüfte ich mir selbst gegenüber, während ich nach dem Referendariat als angestellter Anwalt in meinen ersten Job in einer internationalen Kanzlei arbeitete. Nach zwölf Monaten dieser Berufstätigkeit aber begann ich im Sommer 2019 mit den Vorbereitungen zur Gründung. 

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Keine Antworten

Zu Beginn der Vorbereitungen teilte ich meine Aufgaben in Gründungsphase und späteren Kanzleistart ein. Zur Gründung kaufte ich mir den einschlägigen DAV-Ratgeber, recherchierte auf den Webseiten der Anwaltskammern und -vereine, schrieb unzählige E-Mails und führte Telefonate. Das Ergebnis war unzureichend, ich erhielt nur einen Teil der Informationen, die ich mir erhofft hatte. Leider gab es keine Erfahrungsberichte anderer Anwälte, die ihre Kanzleigründung beschrieben haben. Zudem waren die Antworten zuständiger Ansprechpartner zum Beispiel vom örtlichen Anwaltsverein entweder unergiebig oder blieben ganz aus. Ernüchterung machte sich breit. 

Um weitere Informationen zu erhalten, habe ich daher Kontakt aufgenommen zu anderen Anwälten, von denen ich wusste, dass diese sich erst kürzlich selbstständig gemacht hatten. Auch wenn die Auswahl begrenzt war, erhielt ich dadurch wertvolle Tipps für die Gründungsphase und den Kanzleistart. Die Kollegialität unter jungen Kollegen ist aber nicht selbstverständlich. Ein Junganwalt wollte mich nur gegen Zahlung einer Beratungsgebühr von 230 € netto empfangen. Das Angebot habe ich freundlich abgelehnt. 

Vier Monate Gründungsphase

Die Gründungsphase dauerte ca. vier Monate. In dieser Zeit investierte ich täglich etwa fünf Stunden Arbeit in die Klärung der Fragen rund um meinen eigenen Kanzleistart. Ein paralleles Arbeiten kam für mich nicht in Frage, da ich mich voll auf meine eigenen Ziele konzentrieren wollte. 

Wichtige Aufgaben während der Gründung betreffen ungeachtet der Reihenfolge u. a. die Finanzierung und ggf. die Erstellung eines Businessplans, Marketing, Berufsrecht, Tätigkeitsfelder als Anwalt, Versicherung, Datenschutz, Bürosuche, EDV-Ausstattung. Wo es möglich war, versuchte ich die Punkte sukzessive abzuarbeiten. Dabei habe ich gemerkt, dass für die Gründung einer Anwaltskanzlei ein organisiertes und strukturelles Vorgehen nötig ist – selbst wenn sich der Gründungsprozess dadurch verlangsamt. 

Ein großes Problem war die Frage nach dem voraussichtlichen Verdienst der Anfangszeit. Denn diese Kalkulation erwies sich als unsichtbarer Faktor, zu dem ich selbst in entlegensten Internetforen keine brauchbaren Informationen gefunden habe. Die Einnahmen sind jedoch Berechnungsgrundlage für Steuern, Beiträge von Versorgungswerk und Krankenkasse etc. Auch wenn die Einnahmen von variablen Größen wie Einzugsbereich, Rechtsgebiete, durchschnittlicher Stundensatz und Marketing abhängen, wäre die Faustformel durchschnittlich 2.000+ € netto pro Monat für die ersten zwölf Monate sicherlich ein hilfreicher Ausgangspunkt gewesen. 

Erstes Mandat: Pro-Bono

Als ich meine Kanzlei Ende 2019 eröffnete, fing ich bei null Mandanten an. Lediglich ein Pro-Bono-Mandat hatte ich zu verzeichnen. Neuen Kollegen empfehle ich daher den Eintritt in eine bestehende Bürogemeinschaft mit erfahrenen Kollegen. Wer die Möglichkeit hat und hierbei ein glückliches Händchen beweist, kann darauf hoffen, dass das eine oder andere Mandat abfällt. Um Mandanten zu akquirieren und ein Netzwerk aufzubauen, wollte ich einmal pro Woche an einem Start-up-, Gründer- oder anderem Treffen teilnehmen – da ich mich selbst als Start-up und Gründer sah. Spannend bleibt, wie sich meine geplante Teilnahme an Präsenzveranstaltungen auswirkt, wenn dies wieder möglich sein wird.

Die allermeisten Mandate erhielt ich entweder durch Empfehlungen von Freunden und Bekannten oder über das Internet. 

Die ersten Wochen nach dem Kanzleistart waren geprägt von der Bewältigung neuer Herausforderungen. Meine Motivation war hoch, weshalb ich mir zum Beispiel aneignete, wie korrekte Rechnungen erstellt werden und wie Steuern und ordentliche Buchführung für Freiberufler geht. Ich habe recht schnell mein Marketing angepasst und erlernte bisher unbekannte Funktionen von Word und Excel kennen. Ich musste lernen, wie Mahnbescheide digital beantragt und ein Vollstreckungsverfahren erfolgreich betrieben werden. Insgesamt begann meine Selbstständigkeit vielversprechend.

… dann kam Corona

Doch dann begann die Covid-19-Pandemie. Als im März in meinem Bundesland die Schulen und Kitas geschlossen wurden, beeinflusste das meine Arbeit zunächst nicht. Meine laufenden Mandate haben mich über die ersten Wochen des Lockdowns getragen. Doch der Nachschub blieb aus. Das hatte zur Folge, dass ich über einen längeren Zeitraum kein einziges Neumandat notieren konnte. Kollegen vermittelten überdies den Eindruck, Corona hätte wenig bis keinen Einfluss auf deren Auftragslage. 

Wie anderen Unternehmern auch, hat mir Corona einen Dämpfer verpasst. Dabei hatte ich noch Glück. Denn ich habe von Anfang an versucht, meine Ausgaben möglichst gering zu halten. Da ein wesentlicher Teil meiner Mandanten aber Wirtschaftsakteure waren und diese ihre Geschäftsvorgänge während Corona heruntergefahren haben, bestand auch weniger anwaltlicher Beratungsbedarf. Zwar gab es wegen Corona das ein oder andere arbeitsrechtliche Mandant, aber das schaffte keinen Ausgleich.

Weit weg vom Etappenziel

Bisher bin ich einigermaßen gut und kostendeckend durch Corona gekommen. Die Auftragslage hat wieder leicht an Fahrt aufgenommen, aber nicht den Stand vom März dieses Jahres erreicht. Von meinem Etappenziel, dass die Mandatsarbeit mich 40 Stunden in der Woche beschäftigen könnte, bin weiter weg als vorher. 

Sich mit eigener Kanzlei selbstständig zu machen, ist eine Entscheidung gegen den üblichen Trend unter Junganwälten gewesen. Dennoch habe ich diesen Weg nie bereut – daran ändert auch Corona nichts. Ich würde mich sogar noch einmal mit eigener Kanzlei selbstständig machen – aber dann lieber ohne Corona.

*Henrik von Sonnenstein ist ein Pseudonym, der Name des Autors ist der Redaktion bekannt.

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