Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht

Der Lückenfüller

von Timo ConrathsLesedauer: 4 Minuten
Mit dem Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht gibt es bald die 21. Fachanwaltschaft. Anwälten dient sie künftig als Nachweis für Kenntnisse im Umgang mit Handels- und Gesellschaftsrecht im internationalen Kontext. Das kommt vor allem mittelständischen Kanzleien zugute, die häufig Mandate mit grenzüberschreitendem Bezug bearbeiten.

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Fachanwaltsbezeichnungen bieten Anwälten schon seit geraumer Zeit die Möglichkeit, sich durch nachgeprüfte besondere Qualität und Spezialisierung auf dem umkämpften Rechtsberatungsmarkt zu behaupten. Gleichzeitig erleichtern sie dem Mandanten die Suche nach einem ausgewiesenen Experten für seine Rechtsfrage. Bisher war das Angebot für Anwälte, die überwiegend Mandate aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs bearbeiten, jedoch recht bescheiden. Zwar gab es Fachanwaltstitel für einzelne Teilbereiche, wie etwa den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder den Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Da es diesen aber am Auslandsbezug fehlt, waren sie letztlich ungeeignet, den Mandanten das volle Leistungsspektrum dieser Anwälte zu vermitteln. Mehr noch: "Im schlimmsten Fall konnte die Wahl einer der bestehenden Fachanwaltsbezeichnungen sogar kontraproduktiv sein", erzählt Daniel von Bronewski. Als Syndikusanwalt der DeutschenAnwaltAkademie war er maßgeblich an der Konzeption eines der ersten neuen Fachanwaltslehrgänge im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts beteiligt. "Diejenigen Anwälte, die sich als Kompromisslösung für einen der bisher bestehenden Fachanwaltstitel entschieden, liefen Gefahr, dadurch den falschen Eindruck zu erwecken, sie hätten von dem nicht im Titel enthaltenen Auslandsbezug wenig Ahnung."

Starke internationale Ausrichtung

Dieses Manko soll der kürzlich geschaffene Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht nun ausgleichen. Die Marschrichtung gibt der neue § 14n der Fachanwaltsordnung (FAO) vor: im Vordergrund stehen danach die Bereiche Handels- und Gesellschaftsrecht, allerdings jeweils im grenzüberschreitenden Kontext. Entsprechend sind auch die bereits angebotenen Lehrgänge aufgebaut: "Unsere Planung war durch die Teilbereiche des künftigen § 14n FAO determiniert", berichtet Dr. Hans-Michael Pott, Leiter des Fachinstituts für Europarecht und Internationales Recht im Deutschen Anwaltsinstitut e. V. "Der Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht hat zunächst intensive zivilrechtliche Kenntnisse zu erwerben und in den Klausuren nachzuweisen. Dabei stehen das international vereinheitlichte Handelsrecht und das international vereinheitlichte Gesellschaftsrecht im Vordergrund. Flankiert werden diese beiden Gebiete durch das Kollisionsrecht und das internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht." Weitere wichtige Lerninhalte sind das europäische Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, die Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs-, und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr und die Grundzüge des internationalen Steuerrechts.

Mittelstandskanzleien im Fokus

Neben dem Besuch eines der angebotenen Fachanwaltslehrgänge schreibt die Fachanwaltsordnung die Bearbeitung von 50 Fällen aus den in § 14n FAO genannten Bereichen vor, davon mindestens fünf rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder ausländischen Gerichten und Behörden. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14n FAO beziehen, mindestens 15 Fälle müssen aus den Bereichen des international vereinheitlichen Handels- und Gesellschaftsrechts oder des Europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrechts stammen. Diese Fallzahl lässt sich mitnichten nur in einer internationalen Großkanzlei erreichen. Ganz im Gegenteil: Bei der Konzeption des neuen Fachanwalts hatten die Verantwortlichen vor allem die Bedürfnisse von typischen Mittelstandskanzleien vor Augen. "Viele kleinere und mittlere Boutiquen verfügen auf internationalem Gebiet ebenfalls über eine exzellente Expertise. Gerade deren Sozien sehen wir als prädestiniert zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung Internationales Wirtschaftsrecht an", meint Dr. Hans-Michael Pott vom Deutschen Anwaltsinstitut e. V. Ähnlich sieht das Prof. Dr. Ansgar Staudinger. Der Professor von der Universität Bielefeld ist ausgewiesener Experte im Internationalen Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht und als einer der Dozenten des Fachanwaltskurses der DeutschenAnwaltAkademie vorgesehen. "Für internationale Großkanzleien ist dieser Titel weniger interessant, da sie dem Mandanten ihre Expertise auf dem Gebiet des internationalen Rechts bereits durch ihre Größe und ihre Vernetzung vermitteln."

In den Startlöchern

Dass viele Anwälte sehnsüchtig auf die Einführung des neuen Fachanwalts gewartet haben, zeigt auch die hohe Nachfrage nach den Lehrgängen. "Da haben schon viele mit den Hufen gescharrt. Unser Kurs ist vollständig ausgebucht", erzählt Daniel von Bronewski von der DeutschenAnwaltAkademie. Und das, obwohl es den Fachanwalt streng genommen noch gar nicht gibt. "Bevor die neuen Regelungen der Fachanwaltsordnung Geltung erlangen können, bedarf es der Prüfung durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Danach treten die Änderungen frühestens mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung der Änderungen in den BRAK-Mitteilungen folgt," berichtet Dr. Katja Mihm, die Geschäftsführerin des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. Dies könnte voraussichtlich im Mai 2014 der Fall sein. Gleichwohl gibt es bereits erste Lehrgänge unterschiedlicher Anbieter, beispielsweise den der DeutschenAnwaltAkademie oder den des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. Sie kosten im Schnitt zwischen 2.000 und 2.700 Euro und werden an mehreren Wochenenden oder per Fernunterricht angeboten.

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