Fachanwaltsausbildung im Studiengang Medienrecht

Zwi­schen Hör­saal und Fern­seh­studio

Interview mit Martin W. HuffLesedauer: 6 Minuten
Donnerstags in die Aufzeichnung der Sat1-Wochenshow und samstags mit den Brainpool-Justiziaren die Sendung rechtlich sezieren - so bildet die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Studierende für die Branche und die Fachanwaltschaft aus. LTO sprach darüber mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der FH Köln und Martin W. Huff, Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln.

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LTO: Nun schon im vierten Jahr bietet die Fachhochschule (FH) Köln den Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft (LL.M.) mit integrierter Fachanwaltsausbildung an. Wieso findet ein solcher, zumal interdisziplinär ausgelegter Studiengang in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein und der Rechtsanwaltskammer Köln nicht an der Universität statt, sondern ist an die FH angebunden? Schwartmann: Weil die FH Köln und die Kölner Anwaltschaft den Mut und die 

  Flexiblität hatten, eine gute Idee auszuprobieren. Qualitativ können wir uns im Bereich Medienrecht mit der Universität messen. Die Forschungsstelle arbeitete von Anfang an mit hochrangigen Dozenten aus Medienunternehmen zusammen. Sie kommen aus der rheinischen Region und auch aus ganz Deutschland, zum Beispiel von M. DuMont Schauberg, Axel Springer, der Rheinischen Post, unity media, Deutsche Welle, RTL, WDR, Brainpool, Google oder der Staatskanzlei NRW. Beteiligt sind spezialisierte Richter, Unternehmensjuristen, aber auch Ökonomen und Techniker. Huff: Der Kölner Anwaltschaft kam es auf die Qualität an. Und diese ist bei der Forschungsstelle und ihrem Leiter als habilitiertem Professor gegeben. LTO: Die Teilnahme an dem Studiengang wird auch als theoretischer Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Informationstechnologierecht anerkannt. Wie läuft das organisatorisch ab? Huff:  Anmeldungen erfolgen über den Kölner Anwaltverein (KAV). Die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen übernimmt die Forschungsstelle. Das rechtliche Curriculum des Masters ist breit und bildet auch die Curricula der theoretischen Kurse für die Fachanwaltschaften "Urheber- und Medienrecht" und "Informationstechnologierecht" ab. Das Niveau von Master und Fachanwaltschaft entspricht sich, so dass das Wissen in den Veranstaltungen des Masters erworben werden kann. Natürlich müssen die Fachanwälte besondere Klausuren schreiben, die in Abstimmung mit KAV und Kammer von der Forschungsstelle gestellt werden. Die Vorprüfungsausschüsse der Kammer haben sich das Modell angesehen und als ebenbürtig zur bisherigen Ausbildung angesehen.

"Man kann sich wissenschaftlich profilieren"

LTO: Worin bestehen hier die Vorteile für die Teilnehmer, die ja auch den Fachanwaltslehrgang eines anderen Anbieters besuchen könnten? Huff: Der Dozentenstamm des Masterstudienganges ist exzellent. Davon profitieren auch die Fachanwälte. Die Kurse finden im Semester in der Regel im

Block an Wochenenden statt. Sie starten jedes Jahr, so dass Wiederholungen gesichert sind. Das macht flexibel. Viele Rechtsanwälte sehen es als Vorteil an, dass sie nicht ganze Wochen aus der Kanzlei weg sind und dass nach drei Monaten wieder drei Monate Pause ist. Hier wird kontinuierlich gearbeitet. Nach zwei Semestern ist man durch, aber die Arbeitslast ist verteilt. Zudem bietet die Masterarbeit auch den Vorteil, dass man sich damit auch wissenschaftlich profilieren kann. Das scheint ganz gut anzukommen, denn wir haben von Anfang an Teilnehmer nicht nur aus der Region, sondern auch aus Hamburg oder Berlin. LTO: Gibt es auch inhaltliche Besonderheiten etwa im Vergleich zum Masterstudiengang in Mainz? Schwartmann: Wir haben ein eigenes Konzept, das sich von anderen abhebt. Die Inhalte sind Recht, Wirtschaft und Verbreitungstechnik. Hier gehört es dazu, dass die Kurse - sofern möglich - zum Teil in Unternehmen stattfinden. Etwa in Köln bei RTL, Brainpool, dem WDR oder in den Studios in Ossendorf, in der Verteilerkopfstation von unity media in Kerpen oder bei der Deutschen Welle in Bonn. Einmal im Jahr geht es im Rahmen einer Exkursion nach Berlin unter anderem zu Axel Springer und zur Werbeagentur Doyle Dane Bernbach. Huff: Und für einen Lehrbeauftragten, der ich selber in diesem Studiengang bin, ist gerade auch die Mischung der Dozenten und der Studenten reizvoll. Köln ist eine Medienregion und dies merkt man. LTO: Anders als in vergleichbaren Studiengängen legen Sie in Köln also einen echten Schwerpunkt auf den zivilrechtlichen Teil des Medienrechts. Warum diese Gewichtung? Schwartmann: Weil Cloud-Computing und die Frage, ob man Serverplatz kaufen, mieten oder leasen soll und was jeweils die Vor- und Nachteile sind, zivilrechtlich sind und unsere Absolventen vermutlich mehr bewegen werden, als der rundfunkrechtliche Unterschied zwischen Formel1- und Wok-WM. Den gibt es und wir behandeln ihn. Aber Fragen des E-Commerce und des Informationstechnologierechts gehören für mich auch in die Mitte des Programms.

"Games werden ein Thema sein"

LTO: Sie sprechen den Praxisbezug an. Wie genau integrieren Sie die sich gerade im medialen Bereich ständig wandelnde Praxis in die theoretische Ausbildung? Schwartmann: Das geschieht zum einen von allein dadurch, dass die etwa 40 Dozenten aus den Unternehmen ja immer am Ball bleiben müssen und den Stoff auch so vermitteln. Zugleich halten wir das Curriculum für Entwicklungen offen. Ich denke, Games werden ein Thema sein, und wir verhandeln schon mit Electronic Arts, die wenige Meter von uns am Rheinufer ihren Deutschlandsitz haben. Man muss aber immer auch genau prüfen, ob die Inhalte wirklich neu sind, oder ob sie nur ein anderes Gewand haben. Werbung in Computerspielen ist zum Beispiel anders reguliert als im Rundfunk, aber darauf kann man auch im Rundfunkrecht hinweisen. LTO: Dem Titel des Studiengangs nach geht es nicht nur um Medienrecht, sondern auch um Medienwirtschaft. Wie groß ist der Anteil der interdisziplinären Elemente im Studium? Brauchen Interessenten einschlägige wirtschaftliche oder gar technische Vorkenntnisse? Schwartmann: Ökonomie macht etwa 30 Prozent aus. Behandelt werden medienspezifische Themen wie Marketing oder Refinanzierungsmodelle in Medienunternehmen – das macht ein darauf spezialisierter Dozent von Deloitte. Der für publizistische Fragen zuständige Vorstand der Verlagsgruppe DuMont Schauberg arbeitet mit den Studierenden Strategien auf dem Weg vom Presseverlag zum Onlineunternehmen aus. Es geht aber auch um Allgemeines wie Personalfragen. Bei der Technik interessiert vor allem die Frage nach spezifischer Hard- und Software. Man muss als Jurist einfach grob wissen, was auf einer Leitung technisch passiert, wenn ein Blitz in sie einschlägt, während gerade ein Signal auf dem Weg vom Fußball-Stadion über Satellit zum Endverbraucher geht. Sonst kann man keinen Schadensersatz einklagen. Vorkenntnisse braucht man hier nicht. Insgesamt fangen Juristen und Ökonomen, die den Studiengang belegen, im Medienrecht auch nach dem Studium oft bei Null an. Da hilft das Allroundwissen zum Beispiel im Erb- und Familienrecht, im Verwaltungsprozessrecht und Strafrecht nicht weiter. Was mich selbst erstaunt hat: Der auf dem Medienforum 2011 frisch mit dem Preis des Beirates der Kölner Forschungsstelle ausgezeichnete Jahrgangsbeste des Studiengangs  2008 war Ökonom. LTO: Herr Professor Schwartmann, Herr Huff, wir danken Ihnen für dieses Gespräch. Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Professor für Medienrecht an der Fachhochschule Köln. Nach Promotion in Köln, vier Jahren anwaltlicher Tätigkeit bei CBH und anschließender Habilitation in Mainz gründete er 2006 die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, die er leitet. Er ist Autor zahreicher Veröffentlichungen im Medienrecht unter anderem Schwartmann, Praxishandbuch Medien. IT- und Urheberrecht, 2. Auflage Juni 2011 und Dörr/Schwartmann, Medienrecht, 3. Auflage 2010. Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Forschungsstelle, wo der Medienstrafrecht und Verlagsrecht unterrichtet. Das Interview führten Steffen Heidt und Pia Lorenz. Mehr im Internet: Kölner Forschungsstelle für Medienrecht Mehr auf LTO.de: Juristisches Kompetenzzentrum an der Uni Köln: Didaktik-Offensive kommt per Video-Stream Referendariat bei der ARD: Wahlstation hinter der Kamera EBS Law School: Rund-um-sorglos-Studium für den Führungsnachwuchs

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