Frauen in Führungspositionen in der Justiz

"Toll, dass jetzt mal eine Frau an der Spitze ist"

Interview von Annelie KaufmannLesedauer: 6 Minuten

Marliese Dicke war in ihrer Karriere oft die erste Frau in ihrem Amt. Inzwischen ist sie Präsidentin des OLG Koblenz und setzt sich dafür ein, dass mehr Frauen Führungspositionen übernehmen.

LTO: Frau Dicke, der Richterberuf ist eigentlich kein Beruf, in dem es auffällig wenig Frauen gibt, oder?

Marliese Dicke: Zumindest nicht, wenn man sich die Einstellungspraxis anschaut: In Rheinland-Pfalz stellen wir mehr Richterinnen als Richter ein, das Verhältnis beträgt ungefähr sechzig zu vierzig. Aber bei den Beförderungsämtern sieht es ganz anders aus. Schon bei den R2-Stellen, also dem ersten Beförderungsamt, etwa als Vorsitzender Richter am Landgericht oder als Richterin am Oberlandesgericht, kehrt sich das Verhältnis auf vierzig zu sechzig um. Und wenn es noch weiter nach oben geht, wird es immer "dünner." Mir ist im Laufe meines Berufslebens aufgefallen, dass das ein wichtiges Thema ist. Als ich hier am OLG Koblenz Präsidentin wurde, haben mich viele junge Kolleginnen angesprochen und gesagt, sie finden das ganz toll, dass jetzt mal eine Frau an der Spitze ist.

Es ist also nicht so, dass die Frauen nicht Karriere machen wollen?

Nein, ich glaube nicht, dass es daran liegt, dass Frauen nicht in Führungspositionen wollen. Ich glaube auch nicht, dass es an Vorurteilen gegenüber Frauen liegt. Dass man Frauen dazu ermutigen sollte, auch höhere Positionen zu übernehmen, das stellt eigentlich niemand in Frage. Es ist eher so, dass es viele kleine Details gibt, die Frauen daran hindern, entsprechende Schritte zu unternehmen.

Deshalb haben wir im Rahmen der OLG-Präsidentenkonferenz eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Frage beschäftigt, wie man den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen kann. Uns ist dabei aufgefallen, dass es zum Beispiel für Frauen sehr wichtig ist, dass man sie persönlich anspricht. Männer sagen offensichtlich eher einmal, na klar, das mache ich. Frauen zweifeln eher daran, ob sie sich einen Karriereschritt zutrauen sollen.

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"Man kann schon mal hingehen und fragen: Haben Sie Interesse?"

Und dann hilft ein persönliches Gespräch?

Ja, das ist sicherlich ein guter Weg. Bei uns am OLG Koblenz ist es zum Beispiel so, dass wir ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, wenn ein Referat in der Gerichtsverwaltung frei wird. Es hat dann jeder Richter und jede Richterin am OLG Koblenz die Möglichkeit, sich für diese Tätigkeit zu melden. Und jeder weiß, wer einmal Führungsverantwortung übernehmen will, sollte Verwaltungserfahrung sammeln.

Wenn dann auffällt, dass sich diese oder jene Kollegin gar nicht meldet, obwohl sie gut geeignet wäre, dann kann man schon mal hingehen und fragen: Haben Sie eventuell Interesse daran?  Dann merkt man, dass man Zweifel in einem persönlichen Gespräch leichter überwinden kann. Aktuell haben wir das Organisationsreferat – das ist ein sehr wichtiges Referat in der Verwaltung – mit zwei Kolleginnen besetzt, die sich die Aufgabe teilen; so können beide mit einer halben Stelle Verwaltungserfahrung sammeln.

Um in der Justiz befördert zu werden, ist außerdem die sogenannte Erprobung wichtig: Dabei wird man für einige Zeit etwa zum Oberlandesgericht oder ins Ministerium abgeordnet.

Die Erprobung dauert beim OLG in der Regel sieben Monate und kommt in Betracht, wenn man etwa acht bis zehn Jahre im Dienst ist. Viele Frauen fangen in der Justiz an, wenn sie Mitte oder Ende zwanzig sind. Wenn dann die Erprobung ansteht, sind sie womöglich gerade in der Familienphase und die Kinder sind noch recht klein. Dann ist es womöglich schwierig, für mehrere Monate an einen anderen Ort zu wechseln. Wir bieten am OLG Koblenz allen – männlichen wie weiblichen Kollegen – an, die Erprobung in Teilzeit abzuleisten und auch an ein oder zwei Tagen von zu Hause aus zu arbeiten. Andere Länder haben inzwischen auch eine Erprobung am Landgericht eingeführt statt beim Oberlandesgericht, damit fällt dann auch der weite Weg oder womöglich ein Umzug weg.

Und wie ist es, wenn Frauen später Karriere machen wollen, etwa nach der Familienphase?

Natürlich ist das auch möglich. Wenn man bis 67 oder künftig vielleicht auch bis 68 arbeitet, ist doch noch viel Zeit für den beruflichen Aufstieg. Frauen, die sich mit vierzig oder fünfzig nochmal für neue Aufgaben interessieren, werden genauso gefördert wie jüngere Frauen.

"In Sachen Familienfreundlichkeit können wir punkten"

Gibt es Mentoringprogramme, von denen Richterinnen profitieren können?

In Rheinland-Pfalz bietet beispielsweise die Staatskanzlei ein Mentoringprogramm für Frauen im öffentlichen Dienst an, dazu werden auch Richterinnen eingeladen. Die Mentorinnen begleiten junge Richterinnen, die Führungsaufgaben übernehmen wollen, ein ganzes Jahr lang. Ich kenne zwei Mentorinnen und zwei Mentees in Mainz und die sind wirklich begeistert. Das erfolgreiche daran ist, dass Frauen sich damit sichtbarer machen, dass sie sagen, hallo mich gibt's und ich möchte in meiner Laufbahn nach vorne kommen. Dieses Self-Marketing ist ein erklärtes Ziel der Mentoringprogramme. Wichtig ist aber natürlich auch, dass einfach Gespräche unter vier Augen stattfinden können und die Mentees genau hinschauen können, was Führungsqualität ausmacht.

Die Justiz gilt als familienfreundlich, gerade auch gegenüber der Arbeit etwa als Rechtsanwältin in einer Großkanzlei. Sehen Sie das auch so?

Ich denke, wir können in Sachen Familienfreundlichkeit grundsätzlich ganz schön punkten, zum Beispiel mit Teilzeitarbeit, mit der Möglichkeit, sich die Zeit frei einzuteilen und teilweise auch von zu Hause aus zu arbeiten. Außerdem überlegen wir derzeit, ob wir hier in Koblenz einen Justizkindergarten aufbauen können, das wäre auch noch eine Möglichkeit, um Familien zu unterstützen.

Und aus Ihrer Sicht als OLG-Präsidentin: Finden Sie es schwierig, Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit zu organisieren?

Ich bin der festen Überzeugung, das geht und das muss gehen. Natürlich ist das nicht immer einfach, wenn zum Beispiel gleich mehrere Kolleginnen gleichzeitig schwanger werden und Elternzeit planen. Aber jedes Kind ist ein Geschenk und die organisatorischen Fragen können und konnten auch bislang geklärt werden.  Selbstverständlich kann es bei Strafverfahren, die sich lange hinziehen vorkommen, dass ein Strafprozess neu aufgerollt werden muss, wenn eine Richterin wegen einer Schwangerschaft ausfällt. Aber das ist die Folge der gesetzlichen Regelungen und betrifft genauso den Fall, dass ein Richter krank wird – deshalb gibt es in solchen Verfahren ja auch Ersatzrichter.

"Ich habe wirklich sehr, sehr lange überlegt"

Sie waren selbst häufig die erste Frau in Ihrem Amt: Als Leiterin des Landesprüfungsamts für Juristen, als Präsidentin des Landgerichts Mainz, als Präsidentin des Landgerichts Koblenz und auch als Sie vor zwei Jahren Präsidentin des OLG Koblenz wurden.

Ja, aber das war nichts, worauf ich zielgerichtet hingearbeitet hätte. Man stellt sich ja nicht hin und sagt, ich werde eines Tages OLG-Präsidentin. Als es darum ging, ob ich die Leitung des Landesprüfungsamtes übernehme, habe ich wirklich sehr, sehr lange überlegt und mich gefragt, ob ich mir das überhaupt zutrauen kann und auch will.

Der damalige Justizminister Peter Caesar war jemand, der Frauen sehr gefördert hat, und er hat mir in einem Gespräch vermittelt, dass er mir das zutraut. Das ist das, was ich vorhin sagte: Die persönliche Ansprache ist wichtig. Und so habe ich dann gesagt, gut, dann werde ich alle Kraft daransetzen, dass mir das gut gelingt. Und dann hat sich eigentlich ein Schritt nach dem anderen ergeben. Ich hatte das Glück, dass die Behörden, deren Leitung ich übernahm, immer ein bisschen größer wurden. Bei Landesprüfungsamt waren es etwa dreißig Mitarbeiter, beim Landgericht Mainz dann schon über hundert. So wächst man in immer größere Aufgaben rein und merkt auch, dass man sich das zutrauen kann.

Und wie haben Sie Karriere und Familie unter einen Hut gebracht? Viele Möglichkeiten, die es heute gibt, hatten Sie, als 1985 Ihr Sohn geboren wurde, noch nicht.

Das stimmt. In der ersten Zeit nach der Geburt meines Sohnes war ich alleinerziehend, ich habe meinen Urlaub angesammelt und hatte nach der Entbindung ungefähr ein Vierteljahr Zeit. Das reichte, um sich um eine Kinderfrau zu kümmern. Danach habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Aber ich hatte zum Glück immer eine gute Unterstützung von der Familie und auch von den Kollegen, etwa wenn mein Kind krank war. Und ich habe damals immer um die Ecke von der Behörde gewohnt, das hat auch geholfen.

Marliese Dicke ist Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz. Im Rahmen der OLG-Präsidentenkonferenz hat sie eine Arbeitsgruppe gegründet, die nach Wegen sucht, insbesondere qualifizierte Richterinnen zu fördern, die für Führungspositionen geeignet erscheinen.

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