Juristen im Strafvollzug

"Man muss Men­schen schon mögen"

von Dr. Franziska KringLesedauer: 5 Minuten

Als Vollzugsjurist zu arbeiten, ist eine bewusste Entscheidung – und eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Zwei "Vollzugler" erklären, was sie an ihrem Job so lieben.

Die meisten Juristinnen und Juristen betreten Gefängnisse nur, um ihre Mandanten zu besuchen, die zum Beispiel in Untersuchungshaft sitzen. Nur wenige entscheiden sich bewusst dafür, ihren Arbeitsplatz hinter die Gefängnismauern zu verlegen. Dabei bietet der Strafvollzug ein breites Tätigkeitsfeld für Juristen.

Meist beginnt die Karriere mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) während des Studiums oder der Verwaltungs- oder Wahlstation im Referendariat. Das ist auch eine gute Möglichkeit, um zu testen, ob dieser Berufszweig einem tatsächlich zusagt. Denn: "Der Strafvollzug ist ein sehr emotionaler Arbeitsplatz, besonders die Arbeit in der JVA. Man begleitet Menschen umfassend über einen teils sehr langen Zeitraum und bekommt einen tiefen Einblick in die Persönlichkeit der Inhaftierten", sagt Frank Blumenkamp. Er ist seit knapp 10 Jahren als Referatsleiter im Referat "Behandlungsvollzug" des Ministeriums der Justiz von Nordrhein-Westfalen (NRW), war aber vorher auch lange Zeit in leitender Funktion in verschiedenen JVAen beschäftigt.

Vollzugsjurist:innen können aber auch Lehrtätigkeiten übernehmen, etwa an der Justizvollzugsschule Wuppertal oder an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel – hier werden die Rechtspfleger:innen und andere Beamtinnen und Beamte des ehemaligen gehobenen Dienstes in der Justiz und im Justizvollzug ausgebildet. 

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Der Weg zum Vollzugsjuristen

Die Grundvoraussetzungen für die Laufbahn als Vollzugsjurist sind klar festgelegt: Für das Beamtenverhältnis auf Probe können nur Volljuristinnen und Volljuristen zugelassen werden, die Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes (GG) sind und für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. 

Auch die Note im zweiten Examen ist entscheidend; mindestens ein "Befriedigend" muss es sein. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig unter 42 Jahren alt sein sowie aus amtsärztlicher Sicht dienstfähig. Ein strafrechtlicher Schwerpunkt im Studium, Praktika oder die Verwaltungsstation in einer JVA oder ehrenamtliche Tätigkeiten nebenbei sind zwar keine zwingenden Voraussetzungen, aber sicherlich hilfreich auf dem Weg in den Vollzugsdienst.

Wer diese Hürden überwunden hat und in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt worden ist, lernt während der dreijährigen Probezeit unterschiedliche Einrichtungen des Justizvollzugs kennen, etwa eine JVA, das Justizministerium oder die Zentralstelle für Rechts- und Schadensangelegenheiten, die das Land NRW beispielsweise in Gerichtsverfahren vertritt. 

Das Landesbesoldungsgesetz NRW und die dazugehörigen Landesbesoldungsordnungen legen die Verdienstmöglichkeiten für "Vollzugler" fest: Als Beamtin oder Beamter auf Probe steigt man in der Besoldungsgruppe A 13 ein, mit zunehmender Berufserfahrung kann man sich je nach Funktion in die Besoldungsgruppe A 16 mit Amtszulage oder auch B 2 vorarbeiten – das heißt bis zu knapp 8.000 Euro brutto.

Gar nicht so trocken: Der Job im Ministerium

Ministerialrat Frank Blumenkamp hat in rund 25 Jahren schon beinahe alle Tätigkeiten im Justizvollzug ausgeübt: Er arbeitete in verschiedenen JVAen und war unter anderem stellvertretender Leiter der JVA Düsseldorf. Danach unterrichtete er Vollzugsrecht, Strafrecht und politische Bildung an der Justizvollzugsschule NRW, war Pressesprecher des Landesjustizvollzugsamtes NRW und landete schließlich im Justizministerium. 

Im Referat "Behandlungsvollzug" arbeitet er mit seinen Kollegen daran, die Rahmenbedingungen für die Resozialisierung der Inhaftierten festzulegen. Ziel ist es, einheitliche Vollzugsverhältnisse an den 36 JVAen in NRW herzustellen. Beispielsweise wurden in allen Anstalten des Landes Ansprechpartner für Opferbelange geschaffen, um die Informationsansprüche der Opfer von Straftaten schneller zu erfüllen. Nach § 406d Abs. 2 S. 1 der Strafprozessordnung (StPO) können diese unter anderem Auskunft darüber verlangen, ob der Täter noch inhaftiert ist oder ihm Vollzugslockerungen gewährt worden sind. Zu diesem Zwecke wurde im Jahre 2015 das Strafvollzugsgesetz NRW geändert.

Auch Petitionsanfragen von Gefangenen und Angehörigen landen auf seinem Schreibtisch. Zwar vermisst Blumenkamp manchmal die praktische Arbeit in der JVA, aber er mag es auch, im Ministerium den Alltag im Strafvollzug aktiv mitzugestalten: "Die landesweiten Rahmenbestimmungen, die das Ministerium auf den Weg bringt, werden auch ganz konkret in meinem Referat erarbeitet. Ich besuche deshalb auch immer wieder unterschiedliche JVAen und schaue, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht", so Blumenkamp. 

Außerdem schätzt er die interdisziplinäre Arbeit im Justizvollzug. "Ich arbeite unter anderem mit Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienstes, Psychologen, Sozialarbeitern, Geistlichen, Pädagogen und Ärzten in den Anstalten zusammen. Alle werden gleichermaßen gebraucht und man muss auf die Expertise aller Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen", sagt er.

"Man muss Menschen schon mögen"

Diese Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Menschen aus ganz unterschiedlichen Disziplinen hebt auch Katja Grafweg hervor. Sie arbeitet bereits seit 1993 im Strafvollzug; seit dem Jahre 2008 leitet sie die JVA Remscheid. An ihrem ersten Arbeitstag, damals in der JVA Wuppertal-Vohwinkel, war ihr schon ein bisschen mulmig zumute: "Das weiß ich noch genau, das war im Winter. Die JVA hat zwei hohe Türme und die waren morgens noch beleuchtet. Da dachte ich nur, das sieht ganz schön martialisch aus", sagt Grafweg.

Mittlerweile hat sie sich daran gewöhnt, dass vor und hinter ihr die Türen schließen und nimmt das nicht mehr als bedrohlich wahr. Die Aufgabenvielfalt und die spannende Arbeit mit den Inhaftierten haben sie schnell mitgerissen.

Dass sie eine Frau ist, war in ihrem Beruf nie ein Thema. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass sie als Anstaltsleiterin das Sagen hat.  

Dabei ist ihr der persönliche Kontakt wichtig, sowohl mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch mit Inhaftierten. "Man muss schon authentisch sein und Menschen mögen. Natürlich haben sich die Inhaftierten nicht an Regeln gehalten, haben Brüche in ihrem Lebenslauf. Aber das macht sie ja nicht nur aus, das sind interessante Personen mit Fertigkeiten und Fähigkeiten", so Grafweg. Respekt und Freundlichkeit würden in den allermeisten Fällen auch erwidert.

Kein gewöhnlicher Nine-to-Five-Job

Ein Arbeitstag beginnt für Grafweg zwischen halb acht und acht. Dann beantwortet sie Mails, führt Besprechungen und bearbeitet Anträge. Sie muss viele Akten lesen und Entscheidungen treffen, die die Inhaftierten unmittelbar betreffen. Mal geht es um Disziplinarmaßnahmen in der Anstalt, mal um die Gewährung oder Versagung von Vollzugslockerungen.

Normalerweise ist spätestens um 17 Uhr Feierabend. Das gelingt aber nicht immer – Grafweg betont, dass die Leitung einer JVA keine gewöhnliche Verwaltungstätigkeit sei. "Man muss schon flexibel sein, sowohl zeitlich als auch örtlich. Am Anfang meiner Karriere habe ich drei Jahre lang in ganz verschiedenen JVAen gearbeitet, weil ich immer wieder gefragt wurde, ob ich aushelfen kann. Das ist anspruchsvoll, wenn man kleine Kinder hat, aber auch unglaublich spannend, weil man immer wieder neue Teams kennenlernt und sieht, wie die Abläufe in anderen JVAen sind", sagt Grafweg. 

Sie würde sich immer wieder für den Strafvollzug entscheiden: "Der Umgang mit den vielen unterschiedlichen Menschen trägt meine Motivation ganz erheblich, auch mal über dunkle Zeiten hinweg. Ich kann mir keinen anderen Beruf erdenken, bei dem man mit so vielen Menschen zusammenkommt und so eine gesellschaftlich sinnvolle Aufgabe wahrnimmt", sagt sie.

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