Künstliche Intelligenz und die Zukunft juristischer Arbeit

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Computer mich ersetzt?

von Markus HartungLesedauer: 7 Minuten
Welchen Einfluss Technologie auf die Arbeitswelt haben kann, wird u.a. unter dem Stichwort "Industrie 4.0" diskutiert. Die Thesen für die juristische, speziell die Anwalts-Branche schwanken dabei zwischen düstersten Prognosen und dem Gefühl, so besonders zu sein, dass gar nichts passieren könne. Markus Hartung versucht das zu erklären. Und die Anwälte zu ermutigen – wenn sie es richtig machen.

Erst vor wenigen Tagen stellte die Süddeutsche Zeitung ein kleines Online-Tool zur Verfügung: "Wie wahrscheinlich ist es, dass ich durch einen Computer ersetzt werde?". Bei Eingabe des Berufs "Anwalt" wirft es nur eine 3,5-prozentige Wahrscheinlichkeit aus. Die humoristische Herangehensweise wirkt gleich weniger lustig, wenn man das anwaltliche Backoffice eingibt: Demnach besteht eine 41-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten durch Computer ersetzt wird. Überraschend: Auch mit Richtern aus Fleisch und Blut werden sich die Anwälte nicht mehr so eingehend befassen müssen wie heute. Dass sie durch Technisierung ersetzt werden, hält das Tool zu 40 Prozent für wahrscheinlich. Interessant wäre natürlich die Frage, welche Auswirkungen Technologie für jeden Einzelnen hat, aber das kann ein solches Tool naturgemäß nicht beantworten.

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Wie anfällig sind Jobs für die Computerisierung?

Im November 2014 stellte die englische Kanzleiberatung Jomati Consultants die These auf, im Jahr 2030 würden Anwälte durch Roboter, "Bots" genannt, ersetzt. Ein Jahr zuvor, im September 2013, wurde eine Studie von C. Frey und M. Osborne an der Universität Oxford unter dem Titel "Die Zukunft von Arbeitsverhältnissen: Wie anfällig sind Jobs für die Computerisierung?" veröffentlicht, im Juli 2014 eine ähnliche von J. Bowles von der London School of Economics and Political Science: "Die Computerisierung europäischer Jobs – wer profitiert, wer verliert bei den Auswirkungen neuer Technologien auf alte Beschäftigungsverhältnisse?" Und schon im Jahr 1930 befasste sich John Maynard Keynes in seinem Aufsatz ""Ökonomische Möglichkeiten für unsere Enkel"" mit der Welt im Jahr 2030. Die Einleitung seines Aufsatzes könnte auch heutzutage als Leitartikel in der Wirtschaftspresse durchgehen: "Wir leider an einem schlimmen Anfall von ökonomischem Pessismus". In Bezug auf den Fortschritt der Technologie diagnostizierte Keynes, dass die Zunahme technischer Effizienz schneller stattgefunden habe, als die Gesellschaft lernen könne, mit der Vernichtung von Arbeitsplätzen umzugehen.  Allerdings meinte Keynes, im Jahr 2030 hätten sich die meisten wirtschaftlichen Probleme erledigt. Das scheint aus heutiger Sicht etwas zu optimistisch gewesen zu sein.

Susskind: unrealistisch, dass Anwälte so besonders sind

Aber müssen auch Anwälte damit rechnen, durch Computer ersetzt zu werden? Für die Branche zeichnete Richard Susskind in "Tomorrow’s Lawyers" ein ähnlich düsteres Bild. Er hat insbesondere auf den IBM-Computer Watson verwiesen. Dieser konnte bei der in den US sehr populären Spielshow Jeopardy die beiden besten – menschlichen - Spieler, die es dort jemals gegeben hatte, um Längen schlagen. Wenn weiterhin davon auszugehen sei, dass ein Notebook im Jahr 2050 mehr Rechenkapazität als die gesamte Menschheit haben werde, sei es, so Susskind, völlig unrealistisch, wenn Anwälte sich nach wie vor für so besonders und anders hielten, dass das alles für sie nicht gelte. Alle diese Voraussagen aber weisen ein wesentliches Defizit auf: Sie definieren den Begriff der künstlichen Intelligenz nicht und argumentieren bei der Betrachtung der juristischen Arbeit eher pauschal. Anders lassen sich die völlig unterschiedlichen Vorhersagen – hier die Annahme, dass Anwälte nur zu 3,5 Prozent computergefährdet sind, dort die Vorhersage, dass fast die ganze Profession überflüssig wird (oder schon ist) – nicht erklären. Ihre Ergebnisse scheinen eher Glaubenssache zu sein als Gegenstand sachlicher Analyse. Aber ein General Counsel muss heute darüber nachdenken, wie er künftig die Erledigung der Funktion "Recht und Risikomanagement" bewerkstelligen wird. Ein Managing Partner muss heute entscheiden, wie Leistungen seiner Sozietät auch morgen noch wertsteigernd erbracht werden können. Es braucht also Kriterien - für die Frage, welche Aufgaben auch künftig nur von Menschen erbracht werden können und welche nicht.

Was ist (künstliche) Intelligenz?

Was also ist künstliche Intelligenz? Darauf gibt es keine eindeutige Antwort; Wikipedia definiert sie als "Teilgebiet der Informatik, welches sich mit der Automatisierung intelligenten Verhaltens befasst". Der Begriff sei insofern nicht eindeutig abgrenzbar, als es bereits an einer genauen Definition von Intelligenz mangelt. Das macht uns noch nicht klüger, denn: Was ist Intelligenz? Behelfen wir uns mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner der meisten Erklärungsansätze: Intelligenz wird als eine Fähigkeit angesehen, sich in neuen Situationen durch Einsicht zurechtzufinden oder Aufgaben durch Denken zu lösen. Das geschieht nicht nur durch Erfahrung, sondern durch die schnelle Erfassung von Korrelationen. Intelligenz ist also die Fähigkeit, insbesondere durch abstraktes logisches Denken Probleme zu lösen und zweckmäßig zu handeln, oder, in der kurzen Definition von Stephan Breidenbach: Intelligenz ist Wissen im Anwendungszusammenhang. Künstliche Intelligenz müsste also durch einen Computer Wissen im Zusammenhang anwenden. Man könnte sich also tatsächlich vorstellen, dass es menschlicher Fertigkeiten und der menschlichen Intelligenz nicht mehr bedürfte, wenn das durch eine Maschine erledigt werden könnte – Hal und der Terminator lassen grüßen.

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2/2: Vom Unterschied zwischen Wissen und Intelligenz

Damit kann man schon mal abschichten: Dass es heute Software gibt, die auch im juristischen Bereich Dinge "automatisch" erledigen kann, die bislang von Anwälten erbracht wurden, ist unstreitig. Das bezieht sich insbesondere auf Softwaresysteme, mit deren Hilfe große Datenmengen anhand von definierten Kriterien untersucht, kategorisiert und systematisiert werden können, und zwar schneller und zuverlässiger und günstiger als Menschen das jemals erledigen könnten. Künstliche Intelligenz aber ist das eher nicht. Zwar enthalten auch Wissensdatenbanken viel mehr Informationen, als ein Mensch jemals haben wird: Juris, Beck Online oder Jurion "wissen" ungleich viel mehr als jeder noch so gute Jurist. Diese Systeme werden weiterentwickelt und erzielen spektakuläre Ergebnisse, die man vorher nicht für möglich gehalten hat. Der nächste Schritt wäre vielleicht die sprachgesteuerte Recherche in juristischen Wissensdatenbanken, also die Kombination von Siri und Jurion. Auch das aber wäre bloßes Wissen. Ist die Fortschreibung solcher Systeme so bedrohlich, dass Menschen - außer in der programmierenden Fortentwicklung dieser Programme - irrelevant werden?

Der Beratungsbedarf wird nicht verschwinden

Die Antwort auf die Frage, ob solche Systeme Juristen oder Anwälte ersetzen können, erfordert die Definition dessen, was den Wert anwaltlicher Arbeit ausmacht: die Wertschöpfungskette aus der Sicht des Leistungsempfängers. Hier steht uns das, was wir heute kennen, im Weg: Wenn wir nämlich nur fragen, wie heutige wirtschaftsberatende Kanzleien mit ihrem immer noch vorherrschenden traditionellen Geschäftsmodell den Wettstreit mit dem technischen Fortschritt bestehen wollen, dann setzen wir voraus, dass wertsteigernde anwaltliche Arbeit mit dem identisch ist, was wirtschaftsberatende Kanzleien heute tun. Nur wenn diese Annahme stimmt, wäre es richtig, eine Bedrohung anzunehmen. Die Frage ist aber nicht, ob es wirtschaftsberatende Kanzleien heutiger Prägung im Jahr 2030 noch geben wird. Die Antwort ist sehr einfach. Sie lautet nein. Aber wird jeglicher Beratungsbedarf durch Anwälte - oder besser: Experten-  für richtiges oder angemessenes Verhalten mit Blick auf regulatorische Vorgaben entbehrlich geworden sein? Ebenfalls nein. Zwischen diesen Polen muss sich die Diskussion bewegen. Und sie darf nicht entweder das Heute aus Angst vor Veränderungen schlicht fortschreiben oder gedanklich auf der Stelle treten.

Was anwaltliche Arbeit wertvoll macht

Benno Heussen hat den Mehrwert anwaltlicher Arbeit einmal so formuliert: Wir verwandeln Wissen und Erfahrung in Mehrwert für Mandanten. Das kommt dem, was Mandanten schätzen, schon sehr nahe. Es beinhaltet mindestens drei Elemente: Das Wissen, die aus vielen Anwendungsfällen erlernte oder erworbene Erfahrung und schließlich ein kommunikativ-empathisches Element, nämlich das Verständnis dessen, was ein Mandant in einer gegebenen Situation wirklich braucht und die Fähigkeit, den "richtigen" Rat zu vermitteln. Während das Wissen jeder Computer schon heute besser liefern kann als ein Mensch und auch die Verknüpfung mit erlernbarer Erfahrung technisch möglich erscheint, scheint es jedenfalls heute unvorstellbar, dass ein Computer empathisch entscheiden oder gar handeln kann. Damit kann jeglicher technische Fortschritt die anwaltliche Arbeit nicht ersetzen, sondern unterstützen und ergänzen.

Entwarnung. Und eine Ermunterung

Vermutlich wird das, was wir heute als anwaltliche Arbeit verstehen, befreit werden von den Tätigkeiten, die zwar derzeit von Anwälten erledigt werden, aber mit anwaltlicher Arbeit nichts zu tun haben. Den Advokaten wird also durch Technologie etwas genommen, was ihnen nie gehörte, was aber gleichwohl sehr profitabel war und ist. Der wesentliche Kern der anwaltlichen Tätigkeit, also die empathische wertsteigernde Intelligenz, lässt sich nicht durch Software ersetzen. Das gilt nicht nur für heute und morgen. Also Entwarnung. Und eine Ermunterung: Im Jahr 2030 werden Anwälte nicht entbehrlich geworden sein. Aber sie werden völlig anders arbeiten als heute. Wie dieses "anders" aussehen wird, wissen wir natürlich nicht, woher auch? Wir sollten heute anfangen, darüber nachzudenken. Mystische Vorhersagen helfen uns dabei nur eingeschränkt weiter.
Der Autor Rechtsanwalt Markus Hartung ist Direktor des Center on the Legal Profession, Bucerius Law School, Hamburg/Berlin und u.a. Mitherausgeber des Werkes "Der Rechtsmarkt in Deutschland".

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