Wiedereinstieg nach der Babypause

Comeback statt Karriereknick

von Corinna HinderbergerLesedauer: 3 Minuten
Justitia ist weiblich: Chancen in der Juristerei gibt es auch für Frauen genug. Gerade für Anwältinnen oder sonstige in der Wirtschaft tätige Juristinnen ist aber ein Ausstieg für die Babypause kein leichtes Unterfangen. Wer auch nach der Babypause im Beruf erfolgreich sein will, braucht eine Strategie, damit aus dem Comeback kein Karriereknick wird. So gelingt die Rückkehr in den (Juristen-)Job.

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Wie geht man als Juristin vor, wenn man Beruf und Familie unter einen Hut bekommen möchte? Grundsätzlich ist es eine nicht zu unterschätzende Option, auch während der Babypause in begrenztem Umfang weiter zu arbeiten – vorausgesetzt, die Kanzlei oder Firma spielt mit. Eine Urlaubsvertretung zu übernehmen, im Krankheitsfall einzuspringen oder stundenweise von zu Hause zu arbeiten, bietet sich an. Dann fällt das Comeback – das dann nach und nach zur Teil- oder Vollzeitstelle ausgebaut wird - umso leichter. Eine gute Strategie ist es, die Babypause zur Fortbildung zu nutzen, immer am Ball zu bleiben. Wer Seminare und Fortbildungen besucht, erhöht die Chancen auf einen qualifizierten Wiedereinstieg. Juristin Petra Merckle (42) aus Stuttgart hat bereits sechs Wochen, nachdem sie Tochter Lena zur Welt brachte, wieder stundenweise gearbeitet. Schnell stockte sie diese Arbeitszeit nach und nach auf – heute ist Lena vier Jahre alt und ihre Mutter arbeitet wieder Vollzeit. Merckle ist in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Stuttgarter Unternehmens tätig. Elterngeld bekommt sie nicht; dazu ist Lena zu früh geboren. "Wichtiger als das Extra-Geld vom Staat ist mir aber der Ausbau der Kleinkinderbetreuung. Und da muss ich sagen, in Sachen Krippenplätze für Kleinkinder hat Ursula von der Leyen, frühere Familien- und jetzige Arbeitsministerin, Hervorragendes geleistet", so Merckle.

Unterstützung und Beratung von vielen Seiten

Bei langer Abwesenheit vom Beruf spielt die persönliche Beratung für den Wiedereinstieg eine große Rolle. Ansprechpartner können die örtlichen Beratungsstellen der Bundesagentur für Arbeit oder die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den kommunalen Frauenbüros sein. Speziell Juristinnen hilft auch der Deutsche Juristinnenbund oder die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein weiter. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt sich der besonderen Belange von Rechtsanwältinnen an. Dabei steht die Förderung der wirtschaftlichen und beruflichen Interessen im Vordergrund, die familiäre Situation wird dabei berücksichtigt. Geboten wird die Förderung der beruflichen Qualifikation von Anwältinnen durch ein spezifisches Fortbildungsprogramm. Auch an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der wirtschaftlichen Belange von Anwältinnen wird gearbeitet. Außerdem werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Karriere entwickelt. Juristinnen, die ihr Comeback in den Beruf planen, stehen also nicht alleine da. In den vergangenen Jahren hat sich einiges getan, und der Trend, dass Berufsrückkehrerinnen unterstützt werden, setzt sich weiter fort, unter anderem durch den Ausbau von Krippenplätzen. Und so bleibt zu hoffen, dass auch in Deutschland das, was beispielsweise im Nachbarland Frankreich längst Realität ist, zur Selbstverständlichkeit wird: Dass gerade auch gut ausgebildete Akademikerinnen Kindererziehung und Berufstätigkeit unter einen Hut bekommen können. Die Chancen stehen jedenfalls nicht schlecht. Info: Das Programm "Perspektive Wiedereinstieg" ist vom Bundesfamilienministerium und der Bundesagentur für Arbeit 2008 ins Leben gerufen worden und soll die Rückkehr erleichtern. Seit Anfang März 2009 gehören dazu 17 Modellprojekte in ganz Deutschland.

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