Das Jura-Referendariat in Sachsen
Kurzcheck
- Einstellung zweimal im Jahr, keine Wartezeit
- Durchfaller und Prädikatsergebnisse halten sich mit ca. 12% die Waage
- Beide Werte damit unter Bundesdurchschnitt, im Bereich Prädikatsexamen deutlich
Wartezeit
keine
Einstellungstermine
Ausbildungsbeginn ist der 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres.
Neueinstellungen pro Jahr
270
Ablauf
1. | Zivilstation | 5 | Monate | |
3. | Strafrechtsstation | 3 | Monate | |
2. | Verwaltung | 4 | Monate | |
4. | Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. | Schriftliche Prüfungen | 8 | Klausuren | |
6. | Wahlstation | 3 | Monate | |
7. | Mündliche Prüfung |
Zweite juristische Staatsprüfung
Seit 2015 werden in Sachsen nicht mehr 9, sondern 8 Prüfungsklausuren geschrieben: 4 im Zivilrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Öffentlichen Recht. 2018 erreichten 15% der Teilnehmer ein Prädikätsexamen, 5% unter Bundesdurchschnitt.
Benotung
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Sachsen ergibt sich aus folgenden Leistungen:
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
8 Klausuren | 66,66% |
mündliche Prüfung (Aktenvortrag) | 6,66% |
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) | 26,66% |
Gehalt / Vergütung
1.595 Euro
Urlaub
26 Tage (bis zum 30. Lebensjahr)
29 Tage (ab dem 30. Lebensjahr)
Gerichte
Bewerbung
Infos zur Bewerbung gibt es auf der Webseite des Sächsischen Justizministeriums.
Stand: März 2020, Foto: OLG Dresden (© luchschenF / Adobe Stock)