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Stationen im Referendariat

Übersicht nach Bundesländern

Das Rechtsreferendariat bietet Euch die Möglichkeit, einen Einblick in viele verschiedene Bereiche des juristischen Berufs zu bekommen. Deshalb solltet Ihr Euch frühzeitig über mögliche Stationsangebote informieren und diese nach Euren Interessen auswählen.

In den meisten Bundesländern startet das Referendariat mit der Zivilstation, daran schließt in der Regel die Strafstation an, gefolgt von der Verwaltungsstation. Als viertes müssen Referendar:innen die Anwaltsstation in einer Kanzlei ableisten. Den Abschluss des Referendariats bildet die Wahlstation.

Vor Beginn jeder Station werdet Ihr in einem zweiwöchigen Einführungslehrgang auf die Aufgaben vorbereitet und bekommt einen kurzen Crashkurs zum Rechtsgebiet der Station. Während der Station werdet Ihr begleitet durch eine verpflichtende Arbeitsgemeinschaft, die zusätzliches Wissen für das Examen vermitteln soll.

Die Zivilstation

In der Regel ist die Station im Zivilrecht die erste, die auf Euch zukommt. Im Rahmen dieser Station werdet Ihr einer Richterin oder einem Richter am Amts- oder Landgericht zugeteilt. Je nachdem bearbeitet Ihr die Akten, die Ihr von eurem Ausbilder bekommt, vor Ort oder zu Hause. Grundsätzlich haben Richter:innen pro Woche mindestens einen Sitzungstag, an dem Ihr teilnehmen könnt.

Zu einem späteren Zeitpunkt bieten viele Richter:innen an, dass Ihr selbst einmal die Verhandlungsleitung übernehmen könnt. Falls nicht – auf jeden Fall nachfragen! Die Chance, selbst eine Verhandlung zu leiten, solltet Ihr Euch nicht entgehen lassen.

Die Strafstation

Dann folgt die Strafstation, in der Ihr je nach Bundesland einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht zugeteilt werdet. Auch hier ist es Eure Aufgabe, Akten zu bearbeiten und mit euren Ausbilder:innen zu besprechen. Je nach Zuweisung schreibt Ihr Urteile und Beschlüsse oder Anklagen und Einstellungsbescheide.

Wenn Ihr bei der Staatsanwaltschaft gelandet seid, dürft Ihr neben der Aktenbearbeitung noch Sitzungsdienste wahrnehmen. Ihr vertretet also die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung – und zwar ganz allein.

Ungefähr eine Woche vor der Hauptverhandlung könnt Ihr Euch die Akten abholen und mit Eurem Ausbilder bzw. Eurer Ausbilderin besprechen, die Hauptverhandlung dürft Ihr dann allein meistern. Allerdings könnt Ihr, wenn Ihr Euch unsicher seid oder es um eine Verfahrenseinstellung geht, eine kurze Unterbrechung beantragen und Eure Ausbilderin bzw. Euren Ausbilder oder den Eildienst anrufen.

Vor dem ersten Sitzungstag werdet Ihr wahrscheinlich sehr nervös sein, aber das legt sich mit der Zeit – und dann ist die Station bei der Staatsanwaltschaft für die meisten eine tolle Erfahrung.

Die Verwaltungsstation

Die Verwaltungsstation könnt Ihr euch selbst aussuchen – und deshalb erwarten Euch je nach eurer Wahl verschiedene Aufgaben.

Am Verwaltungsgericht schreibt Ihr Urteile und könnt mit Glück an einigen Ortsterminen teilnehmen. Viele Referendar:innen absolvieren ihre Verwaltungsstation bei einem Ministerium oder einer anderen Behörde mit Rechtsbezug. Dort erwartet Euch meist das Verfassen von Stellungnahmen, die Beantwortung von Rechtsfragen oder auch die Teilnahme an Verhandlungen am Verwaltungsgericht.

Die Anwaltsstation

Die längste und damit oft intensivste Station bildet die Anwaltsstation. Während in Baden-Württemberg und dem Saarland jeweils zwei Anwaltsstationen vorgesehen sind, bleiben die Referendar:innen in den übrigen Bundesländern regelmäßig bei einer Kanzlei.

Je nach Wunsch, kann es sich dabei um eine Großkanzlei, eine mittelständische Kanzlei oder auch eine "Wohnzimmerkanzlei" handeln. So vielfältig wie die Kanzleien sind auch die Aufgaben. Von der Wahrnehmung eigener Gerichtstermine, über Zuarbeiten bei großen Projekten, bis hin zum Verfassen von Klage- und Antragsschriften ist alles dabei.

In der Anwaltsstation empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Ausbilder:in über den zeitlichen Ablauf der Station zu sprechen, da in der Regel nach dieser Station das schriftliche Examen ansteht.

Die Wahlstation

Für viele Referendar:innen ist die Wahlstation eine Möglichkeit, in andere als die klassisch juristischen Bereiche einzutauchen. Da das schriftliche Examen zu diesem Zeitpunkt hinter euch liegt, kann man die Station für einen Auslandsaufenthalt nutzen, in einem Unternehmen arbeiten oder einen Blick über den Tellerrand wagen und die Station in Bereichen wie Journalismus, Stiftungsarbeit oder Politik absolvieren.

Wo Ihr die Wahlstation ableisten könnt, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. In den meisten Fällen ist der Nachweis ausreichend, dass Ihr von einer Volljuristin oder einem Volljuristen ausgebildet werdet.

Rechtsreferendar:innen absolvieren je nach Bundesland also fünf oder sechs Stationen. Die Übersicht der Bundesländer zeigt sowohl die Reihenfolge der verschiedenen Stationen als auch die vorgesehene Stationslänge.

BundeslandStation (Monate)     
 1.2.3.4.5.6.
Baden-WürttembergZivil (5)Straf (3,5)Anwalt I (4,5)Verw. (3,5)Anwalt II (4,5)Wahlst. (3)
BayernZivil (5)Straf (3)Verw. (4)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
BerlinZivil (4)Straf (3,5)Verw. (3,5)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
BrandenburgZivil (4)Straf (3,5)Verw. (3,5)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
BremenZivil (5)Straf (3,5)Verw. (3,5)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
HamburgStraf (3)Zivil (3)Verw. (3)Anwalt (9)Wahlst. I (3)Wahlst. II (3)
HessenZivil (4)Straf (4)Verw. (4)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
Mecklenburg-­VorpommernZivil (5)Verw. (3)Straf (4)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
NiedersachsenZivil (5)Straf (3)Verw. (3)Anwalt (9)Wahlst. (4)-
Nordrhein-WestfalenZivil (5)Straf (3)Verw. (3)Anwalt (9)Wahlst. (4)-
Rheinland-PfalzZivil (5)Verw. (4)Straf (3)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
SaarlandStraf (3)Zivil (5)Verw. (3)Anwalt I (6)Anwalt II (4)Wahlst. (3)
SachsenZivil (5)Straf (3)Verw. (4)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
Sachsen-AnhaltZivil (4)Straf (4)Verw. (4)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
Schleswig-HolsteinStraf (3,5)Zivil (4,5)Verw. (4)Anwalt (9)Wahlst. (3)-
ThüringenZivil (5)Verw. (4)Straf (3)Anwalt (9)Wahlst. (3)-

Stand: November 2022