Juristenausbildung in NRW

Lan­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium kün­digt Reformen an

Lesedauer: 2 Minuten

Das Kabinett in NRW befasst sich nach Angaben des Landesjustizministeriums aktuell mit Änderungen für die landesweite Juristenausbildung. Ein eher unkonkreter Tweet wirft dabei mehr Fragen auf als es derzeit Antworten gibt.

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Das nordrhein-westfälische Justizministerium kündigte am Dienstag über Twitter an, dass sich das Kabinett entsprechend dem Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Landesregierung aktuell mit dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW befasse. Danach geht es inhaltlich unter anderem um folgende für das Jurastudium und das Referendariat im bevölkerungsreichsten Bundesland relevante Punkte:

  • Harmonisierung des Pflichtstoffes, Berücksichtigung der europarechtlichen Dimensionen
  • Abschaffung der Abschichtungsmöglichkeit; dafür aber Notenverbesserungsmöglichkeit unabhängig vom Freiversuch
  • Moderate Erhöhung der schriftlichen Prüfungsleistungen; moderate Absenkung der Wertigkeit der mündlichen Prüfung
  • Mindestens fünf Hausarbeiten im Rahmen des Studiums werden Pflicht
  • Erweiterung der Fremdsprachenkompetenz
  • Aufwertung der Zwischenprüfung
  • Zulassung neuer Unterrichtsformen in den Arbeitsgemeinschaften
  • Bestehen von mindestens der Hälfte der Aufsichtsarbeiten als Zulassungsvoraussetzung zur mündlichen Prüfung nun auch im zweiten Examen

Die Ankündigung rief zahlreiche Reaktionen hervor. Viele Twitter-Nutzer, ausweislich ihrer Nutzerprofile selbst Juristen, äußerten diverse Bedenken und kritisierten teils, dass die - wenn auch recht unkonkret - angekündigten Veränderungen die Juristenausbildung im Vergleich zu jetzt nicht gerade attraktiver machten.

Es stellt sich auch die Frage, in welchem Verhältnis die angekündigten Reformvorhaben zur Arbeit des Koordinierungsausschuss der Justizministerkonferenz stehen. Dieser war 2016 ins Leben gerufen worden, um Vorschläge für eine bundesweit vereinheitlichte Juristenausbildung zu erarbeiten.

pdi/ms/LTO-Redaktion

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