Rechtsdidaktik

Nach­sitzen in The­orie und Praxis

von Roland SchimmelLesedauer: 5 Minuten
Die Juristerei hat sehr eigene Lernmethoden entwickelt, die man im besten Falle als traditionell beschreiben möchte. Und sie zeigte bisher wenig Interesse daran, sich neuen Ideen zu öffnen. Doch in den letzten Jahren wurden die Paradigmen infrage gestellt. Prof. Roland Schimmel über den Status quo der Rechtsdidaktik an deutschen Hochschulen.

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Derzeit entsteht unter unseren Augen ein neuer kleiner Wissenschaftszweig: die Didaktik der Rechtswissenschaften. Dafür ist es aber auch höchste Zeit! Wer Jura studiert hat, kann sich selbst ein Urteil bilden. In didaktischer Hinsicht sind nicht nur die Massenfakultäten überwiegend Wüsten. Natürlich gibt es gute Vorlesungen, kompetente und im positiven Sinne routinierte Professoren und überdurchschnittlich engagierte Tutoren. Aber alles in allem muss man sich durch eine Menge Langweiliges kämpfen – Kommunalrecht zum Beispiel –, und die Vermittlung des Langweiligen geschieht nicht immer auf der Höhe der Lehrkunst. Nicht auszuschließen, dass der Zulauf der Repetitoren auch deshalb so konstant hoch ist.

Geht das nicht auch besser?

Das muss nicht so sein. Schließlich gibt einen großen einschlägigen Wissensfundus. Wie man Lernenden erfolgreich etwas beibringt und sie bestenfalls zum eigenständigen Lernen motiviert und befähigt, ist Gegenstand der Didaktik. Die ist nur bisher bei Juristen kaum angekommen. In den 1970er Jahren gab es im Zuge eines allgemeinen Interesses an Hochschuldidaktik schon einmal eine gewisse Neugier auch unter Rechtswissenschaftlern. So richtig viel übrig geblieben ist davon allerdings nicht. Wie viele Ideen aus dieser Zeit – man denke an die Modelle der einstufigen Juristenausbildung – ist sie letztendlich gescheitert. Das mag der konservativen bis innovationsresistenten Rechtswissenschaft als solcher geschuldet sein, oft auch den Mühen der Ebene, denen sich die Gutwilligen ausgesetzt sahen. Einige Relikte haben länger überlebt, und manche Blume blüht auch heute noch eher im Verborgenen: Mancher wird sich noch an Lehrbücher "in programmierter Form" erinnern, und noch heute gibt es pfiffige Lernliteratur, die vielleicht nicht immer ganz oben auf den Empfehlungslisten steht, etwa eine "Systematische Darstellung in Grafik-Text-Kombination" zum Verwaltungsprozessrecht. Die Studenten können Mind Maps kaufen oder selbst erstellen und Programme zum strukturierten Lernen am PC erwerben. Überhaupt ist das Angebot der Verlage deutlich breiter als zu Zeiten der Vorväter: Neben dem klassischen großen Lehrbuch gibt es seit Jahren in beeindruckender Auswahl Lernbücher, Fallsammlungen, Skripten (sogar mit Comiczeichnungen) usw. Auch an den juristischen Fachbereichen sind schon länger ein paar Gegentrends zu sehen, etwa die Moot Courts, die den Teilnehmern zwar großes Engagement abfordern, aber eben auch Praxiserfahrungen bieten, die das Studium sonst kaum bereithält. Viele dieser alternativen Lehr- und Lernformen haben allerdings keine besonders breite Basis unter den Dozenten. Oft stehen und fallen sie mit dem Engagement einzelner Personen. Und nicht selten sind sie so betreuungsintensiv, dass sie flächendeckend nur mit deutlich mehr Lehrpersonal installiert werden könnten. Nach wie vor ist daher die frontale Vorlesung vor einem Massenauditorium die Standardform der Lehre – die Studenten stimmen mit den Füßen ab. Die meisten interessanten Ansätze sind in Nischen zu Hause und haben auf die Alltagspraxis der juristischen Lehre keine oder nur ganz mittelbare Auswirkungen entfaltet.

Eine Trendwende?

Vor etwa zehn Jahren haben sich die Juristenausbildungsgesetze der Länder gegenüber neuen Ansätzen geöffnet, insbesondere jenseits der Richterzentrierung. Neue (Pflicht-)Veranstaltungen stehen auf den Lehrplänen, etwa die zahlreichen Schlüsselqualifikationen. Studenten lernen also nicht nur, wie ein Konflikt durch Urteil entschieden wird, sondern auch, wie er durch Vertragsgestaltung vermieden oder durch Mediation entschärft wird. Seit einem Aufsatz, den drei wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni Hamburg vor zwei Jahren in einer Ausbildungszeitschrift veröffentlicht haben, scheint das Thema in aller Munde zu sein. Juristische Dozenten besuchen Workshops zur Einführung in didaktische Techniken und Konzepte. Im günstigsten Fall probieren sie das Gelernte wirklich aus, mal im Rahmen neu erdachter Veranstaltungen, mal in der großen Erstsemestervorlesung. Sie lassen sich von Hochschuldidaktikern in die Karten sehen und coachen. Das ist zwar noch nicht die Mehrheit, aber die Tendenz ist vielversprechend.

Worum geht es?

Die Bandbreite der Themen ist beachtlich. Wie es sich für einen Wissenschaftszweig im Entstehen gehört, arbeiten die Beteiligten noch an der großen Agenda. Ein paar Schwerpunkte lassen sich aber bestimmen. Zum einen geht es um die Rezeption des aktuellen Stands der Didaktik. Juristen müssen hier für Theorie und Praxis nachsitzen. Sodann wird gefragt, ob es eine eigene juristische Fachdidaktik braucht. Angesichts der Besonderheiten des Rechtsstudiums – Normzentrierung, Orientierung an Fallbearbeitungskompetenzen usw. – wird sich das gewiss als zutreffend erweisen. Außerdem werden hunderte von großen und kleinen Einzelfragen ins Forum geworfen, deren Verhältnis zueinander noch kaum feststeht: Ist eine Verschiebung vom lehrer- auf den lernerzentrierten Wissens- und Fähigkeitserwerb möglich, sinnvoll, wünschenswert? Welche Rolle kann problembasiertes Lernen in den Rechtswissenschaften spielen, welche forschendes Lernen? Daneben stehen praxisgesättigte Themen: Wie funktioniert Visualisierung rechtlicher Problemzusammenhänge? Und auch exotisch anmutende Fragen finden ihren Platz: Gibt es daneben multisensorisches Recht (einschließlich olfaktorisches Recht)? Kann man Studierenden, vielleicht auch im Nebenfach, Rechtsfragen in Seminaren über "Literatur und Recht" oder "Recht und Film" nahebringen? Wie? Im Hintergrund lauern dabei aber immer auch die Bedenkenträgerfragen: Hilft das alles zur Klausurvorbereitung im Staatsexamen? Wie viel zusätzliche Veranstaltungen kann man den Adressaten zumuten, wenn der Pflichtfachstoff weiterwächst?

Eine Eintagsfliege?

Angesichts des recht plötzlich aufgeflammten Interesses liegt die Sorge nahe, das Thema könne binnen Kurzem wieder von der Tagesordnung verschwinden. Zumal Reformen und Experimente immer Geld kosten, geplant und evaluiert werden müssen und überhaupt sichere Mühe und ungewissen Ertrag versprechen. Indessen gibt es einige starke Zeichen für institutionelle Verfestigung: Die Uni Passau hat im vergangenen Jahr ein Institut für Rechtsdidaktik mit drei Lehrprofessuren gegründet, die Uni Hamburg kurz darauf das Zentrum für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik. Dieses hat soeben zum zweiten Mal eine gut besuchte Fachtagung veranstaltet. In Köln und Frankfurt am Main ist die universitäre Examensvorbereitung reformiert und intensiviert worden. Die ersten Bände einer Schriftenreihe zur rechtswissenschaftlichen Didaktik erscheinen demnächst. Neben diesen äußeren Aspekt tritt die inhaltliche Feststellung: In der Juristenausbildung besteht großes Verbesserungspotential. Ungeachtet ihrer unbestreitbaren Qualitäten wäre weit mehr methodische und inhaltliche Vielfalt denkbar. Es gibt also viel zu tun. Aber die Chancen stehen nicht schlecht, dass unsere Enkel und Urenkelinnen ein richtig gutes Jurastudium angeboten bekommen. Einschließlich Kommunalrecht.
 
Der Autor Prof. Dr. Roland Schimmel ist Rechtsanwalt und lehrt an der Fachhochschule Frankfurt am Main Wirtschaftsprivatrecht. Mehr auf LTO.de: "Jura für Nichtjuristen" von Christian Fahl: Das Drama des unverstandenen Juristen Lernplattformen: Den Hörsaal auf den Bildschirm holen Recherche im Jurastudium: Bessere Noten mit besseren Suchmaschinen-Strategien

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