Bundesrat

Gesamt­note im Examen strei­chen

von Antonetta StephanyLesedauer: 3 Minuten

Einer von vielen Vorschlägen zur Reform des Jurastudiums ist die Abschaffung der Gesamtnote im Examen. Nach der Verbandsanhörung war die Idee eigentlich vom Tisch - nun findet sie sich in einer Stellungnahme des Bundesrats aber wieder.

"Gesamtnote [...] gestrichen" – relativ versteckt findet man diese Wörter in einer Stellungnahme des Bundesrates zum "Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften". In seiner 1000. Sitzung beschäftigte sich der Bundesrat unter anderem mit einer Änderungen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). In § 5d Abs. 2 DRiG heißt es aktuell, dass im Ersten Staatsexamen auf dem Zeugnis die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Schwerpunktbereichsstudiums nebst einer Gesamtnote auszuweisen sind. Auf die Bildung der Gesamtnote will der Bundesrat laut Stellungnahme aber verzichten.

Zur Begründung heißt es, dass die Examensergebnisse dadurch vergleichbarer würden. Zum einen fielen die erzielten Noten in universitärem Schwerpunktbereichsstudium und staatlicher Pflichtfachprüfung bei vielen Absolventinnen und Absolventen zu unterschiedlich aus. Zum anderen seien die Schwerpunktprüfungen im Verhältnis der Universitäten untereinander und sogar im Verhältnis der einzelnen Schwerpunktbereiche an ein und derselben Universität zu verschieden.

Eine höhere Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Ersten Examen hatte zuvor schon die Justizministerkonferenz gefordert, die sich schließlich im November 2019 auf die Abschaffung der Gesamtnote geeinigt hatte. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Anfang dieses Jahres veröffentlich wurde, fand sich die Streichung der Gesamtnote jedoch nicht mehr wieder. Unter anderen hatten sich die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Juristen-Fakultätentag, der Deutsche Juristinnenbund sowie der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) im Rahmen der Verbandsanhörung für den Erhalt der Gesamtnote eingesetzt - erfolgreich. Der Gesetzentwurf sah angesichts der heftigen Kritik nur noch einige kleinere Änderungen am DRiG vor.

Mit der Stellungnahme des Bundesrats ist das Thema jetzt aber wieder aktuell.

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Ohne Gesamtnote: Wird der Schwerpunktbereich "zum bloßen Anhängel" im Jurastudium?

Die Kritik am Schwerpunktbereichsstudium, das 2003 im Zuge der bisher letzten vergleichsweise großen Reform des Jurastudiums eingeführt wurde und mit der der Bundesrat seine Befürwortung zur Streichung der Gesamtnote begründet, ist hinlänglich bekannt: Nicht nur innerhalb der Bundesländer, teils schon an derselben Universität sind die Noten des Schwerpunktbereichs, die je nach Bundesland um die 30 Prozent der Gesamtnote ausmachen, schwierig zu vergleichen. Das ist in der Tat ein Problem, wie die Zahlen des von der Justizministerkonferenz beauftragten Koordinierungsausschusses zur Harmonisierung und Angleichung der Juristenausbildung zeigen.

Ebenso bekannt aber ist die die Kritik an der Kritik, wonach die Abschaffung der Gesamtnote nichts an der Unvergleichbarkeit der Schwerpunkte untereinander ändere. Dafür seien andere Lösungen in Planung, etwa die Reduzierung des Anteils der Schwerpunktnote an der Gesamtnote oder die Harmonisierung der Prüfungsmodalitäten. Schlicht auf die Bildung der Gesamtnote zu verzichten, so die Kritiker, entwerte den Schwerpunkt dagegen so massiv, dass er in Zukunft weder den Universitäten die Mühe noch den Jurastudierenden den Aufwand wert wäre und stattdessen zur Nebensächlichkeit im Examen oder gar als notwendiges, aber störendes Übel betrachtet werde. Dabei war die Idee hinter der Einführung des Schwerpunktbereichsstudiums gerade die, das Studium der Rechtswissenschaften wissenschaftlicher und individueller zu gestalten.

Entsprechend fürchtet der BRF eine Degradierung des Schwerpunktbereichsstudiums zu "einem bloßen Anhängsel im Studium", wie er gegenüber LTO erklärte. Aufgrund des "positiven Effekts des Schwerpunktbereichsstudiums auf die Jurist:innenausbildung" will der Bundesfachschaftsverband die Abschaffung der Gesamtnote verhindern. Mit dem Slogan "Rettet den Schwerpunkt" wurde dafür eine Petition gestartet und zu weiterer Unterstützung aufgerufen.

Nach der Stellungnahme des Bundesrats geht der Gesetzentwurf als nächstes in den Bundestag.

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