Bundesregierung zu Bundesrat-Vorschlag

Gesamt­note im Jura-Exa­mens­zeugnis soll bleiben

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Die Bundesregierung will an der Gesamtnote im Zeugnis des 1. Staatsexamens festhalten. Eine Abschaffung sei nicht geeignet, um für mehr Vergleichbarkeit zu sorgen. Sinnvoller seien Änderungen "im System".

Die Bundesregierung lehnt Pläne der Länder ab, wonach in Zukunft keine Gesamtnote mehr auf Zeugnissen der Ersten Juristischen Prüfung ausgewiesen werden solle. Die Länder hatten kürzlich im Bundesrat gefordert, künftig auf die Nennung der Gesamtnote zu verzichten, um dadurch für mehr Vergleichbarkeit zu sorgen.

So heißt es in § 5d Abs. 2 Deutsches Richtergesetz aktuell, dass im Zeugnis über das Bestehen des Ersten Staatsexamens die Note der staatlichen Pflichtfachprüfung und des universitären Schwerpunktbereichsstudiums nebst einer Gesamtnote auszuweisen sind. Auf die Bildung der Gesamtnote wollte der Bundesrat nun verzichten. Bereits im November 2019 hatte sich die Justizministerkonferenz auf die Abschaffung der Gesamtnote geeinigt. Gesetz wurde diese Übereinkunft am Ende aber aufgrund des Widerstandes von Bundesrechtsanwaltskammer, Deutschem Juristen-Fakultätentag, Deutschem Juristinnenbund und des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften nicht.

Die Bundesregierung antwortet darauf nun in einer Stellungnahme, es sei zum Zwecke einer besseren Vergleichbarkeit der Examensnoten nicht zweckmäßig, auf die Bildung der Gesamtnote im Examen zu verzichten. Die Länder hatten sich dabei auf die sog. "Notenflut" in den Schwerpunktbereichsprüfungen der Universitäten berufen. Die universitären Prüfungsteile fallen oftmals deutlich besser aus als der Staatsteil, zudem sind die Anforderungen sehr unterschiedlich.

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"Keinerlei Verbesserung oder Lösung des Problems"

Die Abschaffung der Gesamtnote aber, so die Ansicht der Bundesregierung, "brächte keinerlei Verbesserung oder gar Lösung der Problematik". Dafür seien Änderungen "im System" nötig, heißt es im Statement. Dabei müsse vor allem das Ziel sein, die Prüfungsanforderungen zu vereinheitlichen und mehr Transparenz zu schaffen. Dies sei aber nicht durch bundesrechtliche Regelungen zu erreichen, sondern Sache der einzelnen Länder. Dabei berief man sich auch auf den Beschluss des Deutschen Juristen-Fakultätentags.

Gegen die Abschaffung der Gesamtnote wurden in der Vergangenheit mehrfach Bedenken geäußert. So gibt es vor allem Befürchtungen, wonach die Bedeutung des Schwerpunktes, dessen Einführung das Studium individueller und wissenschaftlicher hatte gestalten sollen, dadurch weiter abnehmen würde.

Das letzte Wort?

Prof. Dr. Matthias Kilian, Juniorprofessor für Zivilrecht an der Universität zu Köln, meint aber, dass das letzte Wort in der Angelegenheit noch nicht gesprochen ist: "Letztlich entschieden wird die Frage im Rechtsausschuss des Bundestags." Patrick Sensburg, der dortige Berichterstatter für die CDU/CSU, habe zwar Ablehnung des Vorstoßes des Bundesrates signalisiert. "Aber wenn wir uns vor Augen führen, dass im Rechtsausschuss in der Vergangenheit beim Thema juristische Berufsbildung bereits so sinnvolle Vorschläge wie eine eine konkrete Pflicht zur Fortbildung für Anwälte oder die Notwendigkeit von Berufsrechtskenntnissen Opfer von politischen Kuhhändeln geworden sind, gilt es einstweilen noch, gespannt die Luft anzuhalten", so Kilian.

mam/fkr/LTO-Redaktion

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