Examenspanne nach der Examenspanne in BaWü

Chaos bei Nach­klausur im Straf­recht

von Pauline DietrichLesedauer: 4 Minuten

Eigentlich sollte die Nachklausur Chancengleichheit für alle Prüflinge bringen, doch in Heidelberg ist es zur Examenspanne nach der Examenspanne gekommen. Was passiert ist und ob die Klausur gewertet wird, hat Pauline Dietrich nachgefragt.

Die Frühjahrskampagne 2021 des ersten Staatsexamens in Baden-Württemberg könnte man auch als "Drama in zwei Akten" betiteln, finden zahlreiche Heidelberger Prüflinge, die sich an LTO gewandt haben. Diese waren am Montag, dem 19. April zu ihrer Nachklausur im Strafrecht angetreten und haben wenig Gutes zu berichten. 

Zur Erinnerung: Alle der über 800 Kandidat:innen des aktuellen Durchgangs im ersten Examen mussten am vergangenen Montag noch einmal Strafrecht schreiben, weil während der schriftlichen Arbeiten im März in Konstanz fälschlicherweise der Strafrechtssachverhalt am Klausurtag für öffentliches Recht ausgeteilt worden war

Es konnte in der Folge nicht sicher ausgeschlossen werden, dass jemand den Strafrechtssachverhalt vorab gekannt hat. Da allerdings auch kein Ersatzsachverhalt am Tag der Strafrechtsklausur gestellt wurde, hat das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) die Nachklausur vom Montag aus Gründen der Chancengleichheit für alle Baden-Württemberger Examenskandidat:innen der laufenden Kampagne angeordnet. Dass dies rechtmäßig ist, hat in der Zwischenzeit auch das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart bestätigt.

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"Tumultartige Szenen": Prüflinge zum falschen Ort geladen 

Diese für die Examenskandidat:innen ohnehin unbefriedigende Situation wurde für die Heidelberger Prüflinge, die im Stadtteil Ziegelhausen in zwei Hallen ihre Nachklausur schreiben sollten, nun noch belastender. Als sie an in ihrer jeweiligen Halle, die auf ihrer Ladung zur Nachklausur angegeben war, erschienen sind, stellte sich heraus, dass die Ladungen falsch waren. Die Studierenden, die laut Ladung in der "Köpfelhalle" schreiben sollten, hätten eigentlich in die "Steinbachhalle" gemusst - und umgekehrt. Diesen organisatorischen Fehler hat das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) auf LTO-Nachfrage beim Landesjustizministerium auch bestätigt und sich per Mail bei den Betroffenen entschuldigt.

In der Folge versuchten die Prüflinge, am Montag an ihren jeweils richtigen Prüfungsstandort zu gelangen. In ihren Zuschriften und Anrufen an LTO schildern sie, dass eine der beiden Hallen auch nicht mit Google Maps & Co. exakt auffindbar gewesen sei. Die Aufsichtspersonen vor Ort hätten ihnen auch nicht helfen können, das LJPA sei telefonisch nicht erreichbar gewesen. 

"Tumultartige Szenen" seien entstanden, da die Nerven sowieso schon blank gelegen hätten, letztlich hätten sich Aufsichtspersonen und Prüflinge sogar angebrüllt. Eine Aufsichtsperson habe sogar mitten in der eskalierenden Situation ihre Sachen gepackt und sei gegangen. "Wir sind dann ohne Plan durch den Stadtteil gerannt und suchten unsere Halle", so einer der Prüflinge, der sich an LTO gewandt hat.

Das LJPA bestreitet gegenüber LTO jedenfalls die telefonische Unerreichbarkeit während der unklaren Situation. Man sei sehr wohl erreichbar gewesen und hätte auch Anfragen von Betroffenen beantwortet. Der Kontakt zu den örtlichen Aufsichtspersonen und dem örtlichen Prüfungsamt sei ebenso vorhanden gewesen.

Vor Ort: wenig Licht, keine Masken

Am richtigen Prüfungsraum angekommen und mit einer Schreibzeitverlängerung von 15 Minuten ausgestattet, sei das "Drama" aber weitergegangen, heißt es in den vielen Zuschriften. Die Prüflinge, die nun richtigerweise in der für sie vorgesehenen Steinbachhalle angekommen waren, berichten, dass in dem einen Teil der Halle kein Licht vorhanden gewesen sei. "Auf die Rüge von uns hin, dass man so keine Klausur schreiben kann, wurden dann während der laufenden Examensklausur Baustrahler aufgebaut. Dies hat zu viel Unruhe geführt", schildert ein Examenskandidat gegenüber LTO. Für die Prüflinge in dem zunächst nur unzureichend ausgeleuchteten Hallenteil hat es dann weitere 30 Minuten Schreibzeitverlängerung gegeben. Das LJPA führt diese Umstände auf "schlechte Tageslichtbedingungen am Prüfungstag" zurück.

Allerdings ist dies nicht der einzige Grund gewesen, warum man aus Sicht der Prüflinge in dieser Halle und auch in der Köpfelhalle keine Examensklausur schreiben lassen konnte. Es sei nämlich hinzugekommen, dass es in beiden Hallen an jeglicher Belüftungsmöglichkeit gefehlt habe. Maskenpflicht war nicht angeordnet. "Es ist beachtlich, dass das LJPA als staatliche Behörde die Corona-Pandemie nicht ernst nimmt und während der dritten Welle in einer Halle ohne Fenster eine Klausur schreiben lässt", heißt es in einer der Zuschriften. 

Das LJPA bestreitet diese Vorwürfe gegenüber LTO allerdings. "Sowohl die Steinbachhalle als auch die Köpfelhalle verfügen über eine technische Anlage zur Belüftung und mussten gemäß dem mit dem Landesgesundheitsamt im Vorfeld abgestimmten Hygienekonzept nicht zusätzlich manuell belüftet werden", so eine Pressesprecherin.

45 Minuten Schreibzeitverlängerung: Chancengleichheit erneut in Gefahr?

Die Nachrichten über das Chaos in Heidelberg verbreiteten sich noch am Montag schnell. Prüflinge von anderen Klausurstandorten in Baden-Württemberg sind nicht nur solidarisch verärgert über diese zweite Panne im aktuellen Examensdurchlauf, sondern sehen auch die Chancengleichheit in Gefahr. "Wenn man 45 Minuten mehr Schreibzeit hat als andere, dann merkt das ein Korrektor und vergibt eine bessere Note. Das verletzt wiederum die Chancengleichheit von denen, die nicht in Heidelberg-Ziegelhausen geschrieben haben", so etwa ein Freiburger Examenskandidat gegenüber LTO.

Diesen Bedenken entgegnet das LJPA, dass Schreibzeitverlängerungen gerade dazu da seien, nachteilige Bedingungen in einzelnen Prüfungsräumlichkeiten für die Betroffenen auszugleichen. "Die Gewährung einer Schreibzeitverlängerung führt nicht zur Beeinträchtigung der Chancengleichheit, sondern dient dazu, diese herzustellen", betont die Ministeriumssprecherin gegenüber LTO.

Überhaupt bestehen dem LJPA zufolge keine Bedenken gegen eine Wertung der Klausur, entsprechend habe die Korrektur bereits gestartet.

Die betroffenen Kandiat:innen sind sich indes einig: "Wer so mit seinem Nachwuchs umgeht, dem kann an diesem ja nicht viel gelegen sein."

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