Streit um Klausurbedingungen am OLG Köln

Examen bei 30 Grad?

von Marcel SchneiderLesedauer: 4 Minuten
Nächste Woche beginnen in NRW die Klausuren zum zweiten Staatsexamen. Eine Gruppe lokaler Referendare sieht sich benachteiligt, weil andere Prüflinge am Nachbarstandort im Gegensatz zu ihnen in klimatisierten Räumen schreiben werden.

Deutschland ächzt unter der Hitzewelle. Der Prüfungsalltag in Nordrhein-Westfalen (NRW) geht indes weiter, in der kommenden 31. Kalenderwoche beginnt der Prüfungszeitraum für die acht Klausuren zum zweiten Staatsexamen.

Eine Gruppe Bonner Referendare befürchtet angesichts der derzeit herrschenden Temperaturen eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit beim Ablegen der für ihre berufliche Zukunft so wichtigen Klausuren. Sie sollen im Dachgeschoss des Altbaus schreiben, in dem sich das Oberlandesgericht Köln befindet. Dort gibt es keine Klimaanlage, während etwa die Kollegen am Düsseldorfer Standort im Gegensatz dazu in klimatisierten Räumen schreiben werden.
Sie kritisieren: "Der historische Altbau ist nicht nur nicht klimatisiert, die Klausurräume heizen sich bereits nach wenigen Sonnentagen auch noch merklich auf. Aktuell dürften die Temperaturen daher weit oberhalb dessen liegen, was noch als vertretbar anzusehen ist." Und weiter: "Wer seine Referendare so behandelt, darf sich über ausbleibenden Nachwuchs in der Justiz nicht wundern."

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LJPA: "Werden alles dafür tun, um die Temperatur zu senken"

Tatsächlich bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Landesjustizministeriums in Düsseldorf, Dirk Reuter, auf LTO-Anfrage, dass es in den vorgesehenen Räumen in Köln keine Klimaanlage gibt. Er betonte aber, dass die Verantwortlichen beim Landesjustizprüfungsamt (LJPA) "jahrzehntelange Erfahrung" mit den Kölner Räumlichkeiten hätten und "alles dafür tun werden", zu den Klausurterminen "akzeptable Bedingungen" zu schaffen.
Reuter sagte, es werde aktuell geprüft, wie man auf die anhaltende Hitze reagieren könnte. Als mögliche Maßnahmen nannte er das Lüften der Räumlichkeiten, das Aufstellen von Ventilatoren und das Herunterkühlen der Räume durch mobile Klimavorrichtungen vor Klausurbeginn. Auch eine Verlängerung der Schreibzeit oder Erfrischungspausen kämen in Betracht, die sanitären Anlagen vor Ort seien direkt mit den Prüfungsräumen verbunden.
Die Bonner Examenskandidaten überzeugt das nicht. Die genannten Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten verlören während der mehrstündigen Klausuren rasch an Wirkung. Und wie Erfrischungspausen in den sanitären Anlagen für alle der gut 50 Prüflinge funktionieren sollen, fragen sie sich auch.

Prüfungsrecht: Wie warm darf es im Klausurraum sein?

Konkrete Urteile, ab wann es in einer Prüfungssituation zu heiß ist, sind rar gesät, weiß Dr. Arne-Patrik Heinze. Der Hamburger Anwalt, der sich unter anderem aufs Prüfungsrecht spezialisiert hat, sagt: "Es gibt unterinstanzliche Rechtsprechung dahingehend, dass sogar bei 28 Grad im Sommer zumutbare Prüfungsbedingungen gegeben sind." Aus seiner Sicht sollte man sich aber eher an der Obergrenze der medizinisch untersuchten Leistungsfähigkeit orientieren. Die liege laut Studien bei 26 Grad Raumtemperatur. Bei Werten darüber nehme die Leistungsfähigkeit signifikant ab.
Ein absolute Gradzahl sei aber auch nicht allein maßgeblich, ergänzt der Prüfungsrechtler: "Die Besonderheit dieser Konstellation in NRW besteht darin, dass innerhalb eines Prüfungsdurchganges für unterschiedliche Prüflinge unterschiedliche Bedingungen vorgegeben werden. Damit kommt eine Gleichheitskomponente hinzu." Nun ist es natürlich nicht möglich, an allen Prüfungsstandorten NRWs exakt dieselben Prüfungsbedingungen zu schaffen. Aber: "Verfassungsrechtlich gesehen müssen die Bedingungen derart ausgestaltet sein, dass es aus medizinischer Sicht möglich ist, die volle Leistungsfähigkeit abzurufen", sagt Heinze.
Seine Einschätzung: "Wird besagter Leistungsabfall in einem Prüfungsprozess wissenschaftlich belegt, während die Düsseldorfer unter 26 Grad und die Kölner über 26 Grad schreiben, ist die Prüfung bei frühzeitiger Rüge aus meiner Sicht angreifbar."

"Super-GAU": Abbruch oder Anfechtung

Auf die Frage, ob man damit kalkuliere, dass die Prüflinge die Klausuren gegebenenfalls anfechten können und werden, sagte Reuter gegenüber LTO: "Das LJPA weiß natürlich, dass die Arbeiten unter Umständen angefochten werden können. Ebenso kann es bei extremer Hitze zum Abbruch der Prüfung kommen. Beides wäre ein Super-GAU, den wir natürlich verhindern wollen."
Aktuell wolle man aber an den Terminen ab kommender Woche festhalten. Zum anderen soll es dann etwas kühler werden. Zum anderen hätten viele Prüflinge für die Wahlstation, die nach den Klausuren anschließt, bereits Flüge ins Ausland gebucht oder Abmachungen mit Ausbildern getroffen. Laut Reuter sind sich die Verantwortlichen des LJPA darüber im Klaren, dass eine Wiederholung der Klausuren deshalb ungelegen käme.
Bei den Bonner Referendaren will man nicht ausschließen, dass gerade das ein Faktor ist, auf den man in Düsseldorf spekulieren könnte: "Wer würde sich schon nachträglich gegen ungleiche Klausurbedingungen wehren, wenn ein erfolgreich erstrittener Nachholtermin die lang gemachten Pläne für die Wahlstation durchkreuzen und die Belastung, die ein juristisches Examen nun einmal mit sich bringt, noch verlängern könnte?", fragen sie. Sie haben deshalb bereits einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vorbereitet, falls es in der kommenden Woche ebenso heiß wie in dieser werden sollte.

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